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Antispam e. V. News

Deutschland ist ein Abzockerparadies. Wie kommt das?

Zur Zeit steht die politische Diskussion um eventuelle Gesetzesänderungen im Verbraucher- und Telekommunikationsrecht im Vordergrund. Die Verbraucherzentralen haben durch Umfragen nachgewiesen, dass die im letzten Jahr in Kraft getretene Novelle gegen unlautere Telefonwerbung so gut wie keine Besserung der Situation gebracht hat, auch die Betrügereien mit 0900-Mehrwertnummern haben eher noch zugenommen. Seit über 5 Jahren sind Abzockereien bei Webseiten mit versteckter Preisangabe bekannt (sogenannte "Abofallen"), auch hier ist keine Besserung zu beobachten, trotz Anpassung des § 312d im Widerrufsrecht.

Woran liegt das?

Ungeeignete, kosmetische Gesetzesänderungen

Die allenfalls kosmetischen Reparaturen im Verbraucherrecht und im Telekommunikationsgesetz, wie sie bisher durchgeführt wurden, haben keine Wirkung gezeigt. Das verwundert im übrigen eigentlich nur die zuständigen Politiker, jedoch nicht die Experten aus dem Bereich Verbraucherschutz, denn bereits während der Diskussion im Gesetzgebungsverfahren um die Novelle des letzten Jahres wurde wiederholt durch die Kritiker prophezeit, dass die beschlossenen Maßnahmen bei weitem nicht ausreichen würden. Angesichts der sowieso derzeit kritisch hinterfragten Zwischenbilanz der schwarz-gelben Bundesregierung gibt es also auch hier kein Thema, wo man mit einem Erfolg punkten könnte. Im Gegenteil kocht der Ärger und die Wut der von unlauteren Geschäftspraktiken betroffenen Verbraucher immer mehr öffentlich hoch, und man merkt inzwischen den Verantwortlichen deutlich das Unbehagen an.

Wird sich jetzt dieses Unbehagen so auswirken, dass man einmal nüchtern analysiert, welche Lücken im deutschen Recht immer wieder von Abzockern ausgenutzt werden? Es sieht derzeit nicht danach aus. Wieder einmal sind neue Gesetzesänderungen in der Diskussion, die aber wieder einmal nur kosmetische, weitgehend wirkungslose Maßnahmen hervorbringen werden. Weil man in Deutschland nicht bereit ist, die strukturellen Designfehler des deutschen Rechts und auch der Anwendung dieses Rechts zur Kenntnis zu nehmen. Weil man in Deutschland immer wieder nach dem schönen Grundsatz verfährt: "Was nicht sein darf, das kann nicht sein". Weil in Deutschland die Wirtschaftskrminalität in elektronischen Medien grundsätzlich eine Art Welpenschutz genießt, der dauerhaft aufgrund eines fragwürdigen Hangs zum Liberalismus nicht angetastet werden wird.

Gegen die "Abofallen" will man nun offenbar einen europaweiten Vorstoß unternehmen und eine EU-weit gültige "Button-Lösung" für die Preiskennzeichnung auf Internetseiten einführen. Wer jedoch die Mentalitäten und Herangehensweisen der Webseiten-Abzocker seit fünf Jahren beobachtet und genau weiß, wie die auf solche Maßnahmen reagieren werden, kann bereits jetzt voraussehen, dass auch diese "Button-Lösung" lediglich Makulatur sein wird. Das wiehernde Gelächter des Frankfurter Kreisels, der Büttelborner Gebrüder, der Wiener Schlawiner und anderer Banden kann ich mir bereits jetzt lebhaft vorstellen. Die werden höchstens eine Woche brauchen, um ihre Webseiten so einzurichten, dass sie pro forma die Auflagen erfüllen. Es wird eine Startseite eingestellt werden, wo der vorgeschriebene Button wunderschön zu sehen ist, dann werden sie (wie schon in der Vergangenheit) Annoncen über Landing-Pages bei Google schalten, wo der Verbraucher über die Hintertür an der Preisangabenseite mit dem Button vorbeigeschleust wird, und wo er seine Daten auf einer Webseite eingibt, die eben nicht diesen Anforderungen entspricht. Solche "Roßtäuschertricks" sind bereits jetzt hinlänglich bekannt und schon lange z.B. bei computerbetrug.de nachzulesen:
=> "Plötzlich ist der Preishinweis zu sehen, April, April..."
Überhaupt kann derzeit niemand erklären, wie man die Bestimmung mit dem Preis-Button rechtstechnisch gegen eine Internetseite durchsetzen will, die zwar in Wirklichkeit von deutschen Abzockerbanden betrieben wird, die jedoch mit Falschdaten in Übersee registriert wurde, wie es bereits oft beobachtet wurde. Denn den Inkassobüros ist es in Deutschland ja nicht verboten, Forderungen für einen unauffindbaren Mandanten einzutreiben.

Überdies dürfte der deutsche Vorstoß bei den europäischen Partnern Verwunderung auslösen, denn fast überall im europäischen Ausland ist nämlich die deutsche Form der Webseiten-Abzocke mit untergeschobenen kostenpflichtigen Verträgen nahezu komplett unbekannt. Auch diese Tatsache scheint den Damen und Herren Politikern, die jetzt die Änderung mit der Button-Lösung fordern, vollständig entgangen zu sein. Weil sie von Haus aus nicht gewohnt sind, über den Tellerrand zu schauen, sondern weil sie in typisch deutscher Hybris immer wieder das deutsche Recht, an dem bitteschön die Welt (mindestens aber Europa...) genesen soll, als vorbildlich ansehen, und weil sie gar nicht auf die Idee kommen, dass ausländische Verbraucher etwa von dieser Abzocke nicht betroffen sein könnten. Es ist aber Tatsache: sowohl in England als auch in Frankreich, Spanien, den Niederlanden und anderswo sucht man bei Recherchen im Internet vergeblich nach Foreneinträgen, Blogs oder Artikeln zu diesem Thema. Das Thema existiert dort merkwürdigerweise überhaupt nicht. Lediglich in Österreich und in der Schweiz findet man etliche Betroffene, aber hier sind es wieder dieselben Webseiten deutscher Abzockerbanden, die für den Ärger verantwortlich sind. Auffallend ist auch, dass bei österreichischen und schweizerischen Opfern immer wieder Mahnungen fast ausschließlich deutscher Inkassobüros eintreffen. Inkassobüros aus Österreich oder aus der Schweiz versenden niemals Mahnungen an Österreicher oder Schweizer für Forderungen aus diesen untergeschobenen Verträgen. Auch diese Tatsache fällt offenbar niemandem weiter auf, und niemand zieht daher die nötigen Schlüsse daraus.

Denn was nicht sein darf, das kann nicht sein. Oder doch?
Kann es sein, dass es strukturelle Fehler im deutschen Recht und in seiner Anwendung gibt, spezifisch deutsche Fehler, die man im Ausland traditionell vermeidet? Kann es wirklich sein, dass wir hier (bewusst oder unbewusst) seit Jahren ein Bioklima geschaffen haben, in dem sich Abzocker besonders wohlfühlen? Welpenschutz für Abzocker?

Deutsche Rechtsdurchsetzung im Wettbewerbsrecht: umständlich und leicht auszuhebeln

Die Antwort darauf kann man nur finden, wenn man ohne Vorbehalt über den Tellerrand schaut und einmal die Situation im ausländischen Verbraucher- und Wettbewerbsrecht mit der in Deutschland vergleicht, und wenn man dabei feststellt, dass es gewichtige Unterschiede weniger in den Rechtsnormen, als vielmehr in deren praktischer Durchsetzung gibt.

Beginnen wir mit der Durchsetzung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in Deutschland. Hier finden wir gleich eine deutsche Eigentümlichkeit, die es so fast überall im Ausland nicht bzw. nicht mehr gibt.
In Deutschland gibt es nämlich (im Unterschied zum fast gesamten EU-Ausland) keine Behörde, die (abgesehen vom Kartellrecht) die Einhaltung der Bestimmungen des UWG überwacht, und die etwa das Recht hätte, Sanktionen zu verhängen.

In Deutschland vertraut man vielmehr auf die sogenannte "Eigenkontrolle" des "freien Marktes". Das ist ein sehr liberalistischer Denkansatz, mit dem man die Kontrolle der Fairness in die Hände nichtstaatlicher Organisationen legt, die nach UWG und UKlaG klagebefugt sind, und die dann im Rahmen von Unterlassungsklagen dafür sorgen sollen, dass Rechtsverstöße gegen das UWG nach Möglichkeit eingedämmt werden. Klagebefugt sind dabei z.B. die Verbraucherzentralen sowie die Wettbewerbszentrale (ein Zusammenschluss privater Unternehmen). Diese Verbände haben als nichtstaatliche Organisationen keine Exekutivvollmachten, sie können keine Sanktionen verhängen, sondern sie müssen bei Verstößen gegen das UWG mühsam den Mitbewerber abmahnen bzw. auf Unterlassung verklagen. Es handelt sich also nicht um ein Sanktionssystem, sondern um ein privates Abmahn- und Klagesystem.

Dieser Ansatz mag vielleicht bis vor einem halben Jahrzehnt noch leidlich funktioniert haben.
Vor ca. 5 Jahren traten jedoch die Betreiber der sogenannten Abofallen auf den Plan. Und hier beobachtet man einen Trend, der sich vorher bereits angedeutet hatte, und der jetzt aber in aller Konsequenz und Skrupellosigkeit umgesetzt wurde. Das deutsche Klagesystem wird von den Tätern systematisch ad absurdum geführt. Es wird die Tatsache ausgenutzt, dass es keine Sanktionen gibt, sondern dass erst umständlich geklagt und ein Unterlassungsurteil erstritten werden muss. Anschliessend passiert inzwischen stets folgendes: die Betreiber lassen ihre Firma sterben, gründen über einen anderen Strohmann eine neue haftungsbeschränkte Gesellschaft - und dasselbe Spiel beginnt wieder von neuem, so, als wäre gar nichts gewesen. Die Rechtskosten, die der Abzocker wegen des Unterlassungsurteils zu zahlen hat, sind im Vergleich zu den immensen Gewinnen aus der Abzocke marginal und aus der Portokasse zu bezahlen. Das schöne Unterlassungsurteil wirkt jedoch immer nur gegen diejenige "Firma", gegen die es mühsam und langwierig erstritten wurde. Auf die neue Firma findet es keine Anwendung, und so kann der Abzocker wie gewohnt weitermachen, und der Verband darf dann gern von vorn anfangen mit Abmahnung und Unterlassungsklage.

Dieses Katz-und-Maus-Spiel beobachtet man bei verschiedenen Abzockerbanden seit mehreren Jahren, und zwar nicht nur im Bereich der Abofallen, sondern auch bei Gewinnspielbetrügern, Mehrwertabzockern, Kaffeefahrtbetreibern und anderen. Aber noch immer nicht zieht man in Deutschland die logische Konsequenz, dieses überkommene System der Rechtsdurchsetzung über die Unterlassungsklage zu überdenken.

Selbst im traditionell eher liberalen Österreich hat man inzwischen der Wiener Bundeswettbewerbsbehörde, die früher eigentlich eher nur auf die Einhaltung des Kartellrechts beschränkt war, Kompetenzen in die Hand gegeben, Verstöße gegen das österreichische UWG zu sanktionieren. Auch dort ist man aufgewacht und hat eingesehen, dass eine Rechtsdurchsetzung über Unterlassungsklagen inzwischen nicht mehr ausreicht.
=> Rechenschaftsbericht der österreichischen BWB

Diesen Schritt mochte in Deutschland bisher weder ein rot-grüner noch ein schwarz-gelber Nachtwächterstaat gehen.

Die ansonsten traditionell wirtschaftsliberalen Briten und US-Amerikaner haben sich in der Rechtsdurchsetzung in dieser Hinsicht noch nie wirklich liberal gezeigt. Dort genießt man als Wirtschaftskrimineller keinen Welpenschutz. In England gibt es seit langem das "Office of Fair Trading" (OFT), das bei Verstößen gegen Wettbewerbs- und Verbraucherrecht empfindliche Sanktionen verhängen kann, teilweise tatsächlich im Bereich mehrerer Millionen Pfund. In den USA gibt es die "Federal Trade Commission" (F.T.C.), auch die ist dafür bekannt, in vielen Fällen bereits empfindliche Sanktionen durchgesetzt zu haben.
Wie groß der Einfluss der F.T.C. sein kann, zeigt unter anderem das Beispiel, wie die Behörde immerhin den großen Kaufhauskonzern Sears zu einem Millionen-Dollar-Vergleich zwingen konnte. Um noch höhere Sanktionen zu vermeiden, musste sich Sears bereits außergerichtlich bereiterklären, ein Computerprogramm zur Ausspähung des Kundenverhaltens und zur Sammlung persönlicher Daten nicht mehr zu verbreiten und die gesamte Aktion einzustampfen.
=> FTC-Bericht: Sears agreement

In Deutschland wäre so eine Maßnahme undenkbar und auch undurchführbar, weil es eben hier so ein Sanktionssystem gar nicht gibt.

Auch in Frankreich gibt es eine Wettbewerbsbehörde, die DGCCRF ("Direction générale de la concurrence, de la consommation et de la répression des fraudes").

In Art. L 120-1 des französischen Verbrauchergesetzbuches (Neufassung 2008) wurde der Grundsatz verankert, dass täuschende Geschäftspraktiken grundsätzlich untersagt sind. Eine solche Täuschung liegt nach französischem Recht vor, wenn die Person, für deren Rechnung gehandelt wird, nicht klar zu identifizieren ist (z.B. eine Briefkastenfirma! ), oder wenn wesentliche Informationen verschwiegen werden (Art der Leistung, Adresse des Leistenden(!), Preis, Zahlungsweise, Widerrufsrecht etc.). Hier hat die französische Wettbewerbsbehörde bzw. auch die Justiz vielfältige Handhaben, um gegen betrügerische Betreiber von Webseiten vorzugehen. In Frankreich können unlautere Geschäftspraktiken gegen Verbraucher viel eher strafrechtliche Sanktionen nach sich ziehen, als dies im deutschen Recht der Fall ist. Weil es dort eine Behörde gibt, die diese Verstöße aktiv mit Sanktionen ahndet.

Dagegen stellen sich die deutschen klagebefugten Verbände vergleichsweise an wie zahnlose Tiger. Sie können zwar im Rahmen des UWG Klage erheben. Das Klageverfahren dauert jedoch Monate und Jahre, inklusive möglicher Revisionen bis hinauf zum BGH. Eine Gewinnabschöpfung ist aber nur in den seltensten Fällen möglich, Ordnungsgelder können nicht verhängt werden, erst bei Zuwiderhandlung gegen Unterlassungsurteile werden unter Umständen die Strafzahlungen fällig, falls das betreffende Unternehmen bis dahin nicht längst umfirmiert haben sollte oder der Einfachheit halber in Insolvenz gegangen ist. Auf diese Weise hat es sich in Deutschland eingebürgert, dass mit den Verbänden Katz und Maus gespielt wird. Für einen wirklich skrupellosen Unternehmer, der dieses System wirklich verstanden hat, existieren das UWG, das BGB, das TKG und das StGB eigentlich fast nur noch auf dem Papier.

Die Webseitenabzocke mit Abofallen verstößt gegen das jetzt schon gültige Wettbewerbsrecht, das haben mehrere Unterlassungsurteile bestätigt. Aber das UWG findet de facto keine Anwendung, weil das Unterlassungsklagesystem überkommen ist und nicht mehr funktioniert. Wir brauchen keine neuen Gesetze, sondern wir müssen die bestehenden konsequent anwenden. Und wir müssen endlich die Scheuklappen ablegen und den Mut zur Systemanalyse aufbringen. Davor aber schreckt man zurück, man verbleibt in der mentalen Erstarrung eines geheiligten Wirtschaftsliberalismus, mit dem man den "neuen innovativen Unternehmen am Wirtschaftsstandort Deutschland" angeblich nicht durch Überregulierung und Gängelung des Marktes den Saft abdrehen könne. Gegen den Vorschlag, den Markt durch eine schlagkräftige Wettbewerbsbehörde zu kontrollieren, wird sofort das Totschlagargument der angeblichen "Überregulierung" und "Gängelung des freien Marktes am Wirtschaftsstandort" ins Feld geführt. Hiergegen zu argumentieren, erscheint von Anfang an so aussichtslos, wie der Vorschlag der Legalisierung der Schlachtung heiliger Kühe in Indien.

Es stellt sich aber die Frage, ob man in Deutschland auf Dauer ohne die Kontrolle des fairen Marktes durch eine staatliche Behörde noch weiterkommt, wenn man wirklich ernsthaft den Verbraucher vor Wirtschaftskriminalität schützen will. Es sieht unserer Meinung nach nicht danach aus. Das System der "Selbstkontrolle" ist ersichtlich an seine Grenzen gestoßen. Die letzten Jahre haben ein Anwachsen unlauterer Geschäftspraktiken gezeigt, wie dies in langen Jahren davor nicht der Fall war. Gerade im Rahmen der Globalisierung wird der Wettbewerb zunehmend härter, aber dies hat auch etwas mit einer allgemeinen Erosion alter Wertesysteme zu tun.

Solange man jedoch wie das Kaninchen auf die Schlange starrt, und solange man nicht bereit ist, den überkommenen Liberalismus in der deutschen Rechtsdurchsetzung aufzugeben, wird das Ergebnis der jetzt wieder geplanten kosmetischen Operationen immer wieder vorhersehbar gegen Null gehen. Das könnte der Verbraucher, der ja gleichzeitig Wähler ist, irgendwann auch über den Stimmzettel quittieren.

Rechtsdurchsetzung im Telekommunikationsrecht mit Wattestäbchen

Dort, wo es Sanktionen geben könnte, etwa im Bereich des Mehrwertnummermissbrauchs, wird in Deutschland mit Wattebäuschchen herumlaboriert.
Das britische "OFCOM", Regulierer für die Mehrwertnummern, hat einen britischen Fernsehkanal wegen unseriöser Telefon-Quizsendungen zu einer Sanktionszahlung von 3 Millionen £ verdonnert.
=> Mirror.co.uk-Artikel zu Sanktion gegen GMTV

Im Vergleich dazu hat die deutsche Bundesnetzagentur im "Berichtszeitraum vom 1. Januar 2008 bis zum 31. Juli 2009" Ordnungsgelder von insgesamt gerade einmal 29.605 Euro verhängt. Und gibt sich offenbar auch noch stolz darauf.
=> Antispam.de - Artikel zu Ordnungsgeldern der BNETZA

Auch bezüglich des Mehrwertnummernmißbrauchs haben die Täter in Deutschland ganz offensichtlich Narrenfreiheit und genießen Welpenschutz. Die Bundesnetzagentur winselt und jammert, nimmt aber selbst nicht einmal ihre eingeschränkten Kompetenzen wahr. Sie gewährt immer denselben bekannten Tätern immer neue Bündel von Mehrwertnummern, sie setzt das TKG nicht konsequent um. Sie wirft den Staatsanwälten vor, Strafverfahren vorschnell einzustellen - was auch zutrifft. Andererseits erstattet die BNETZA selbst in vielen Fällen gar keine Strafanzeige, wo sie dies gemäß TKG eigentlich tun müsste.
=> Antispam.de - Artikel zu BNETZA und 0900-Betrug

In den USA kann man wegen Betrügereien mit Mehrwertnummern als Geschäftsführer wirklich ins Gefängnis wandern. Hier ein Beispiel von 1991 aus Manhattan, wo der Betreffende nicht einmal dazu kam, das Geld einzustreichen - trotzdem drohten im bis zu 5 Jahren Haftstrafe.
=> Artikel New York Times über Betrug mit Beeper-Calls

Deutsche Staatsanwälte hätten wahrscheinlich das Verfahren eingestellt, oder sie hätten den Täter allenfalls zu einer leichten Bewährungsstrafe verurteilt.

Rechtsdurchsetzung im Strafrecht: bei Wirtschaftskriminalität mangelhaft

Auf dem Gebiet der Strafverfolgung von Wirtschaftsstraftaten im Bereich des Internet und der Telekommunikation vermisst man in Deutschland die nötige Konsequenz und Durchschlagskraft. Unserer Meinung nach könnte eine wesentliche Verbesserung erzielt werden, wenn man die Ermittlungen in allen Strafverfahren, die in irgendeiner Weise mit Internet oder Telefonkommunikation zu tun haben, zentral an einigen Punkten in wichtigen Großstädten zusammenziehen würde. Es könnten in jedem Bundesland mehrere Schwerpunktstaatsanwaltschaften gebildet werden, die sich ausschließlich mit Ermittlungen und Anklageerhebungen zu solchen Straftaten befassen würden. Die polizeilichen Ermittlungen sollten hierzu möglichst durch spezialisierte Beamte vorgenommen werden, die entsprechend geschult wurden und die nötigen technischen Hilfsmitteln zur Verfügung haben sollten.

Wie das Bundesjustizministerium dazu kommt, eine möglicherweise geplante Schwerpunktermittlung ausgerechnet in Frankfurt ansiedeln zu wollen, ist uns jedoch nicht erfindlich. Gerade Frankfurt, eigentlich das gesamte Bundesland Hessen, ist unserem Eindruck nach bisher nicht gerade als Mekka einer herausragenden Bissigkeit oder Konsequenz in der Verfolgung von Wirtschaftsstraftaten im Internet aufgefallen. Der Fall der nicht nachvollziehbaren Verfahrenseinstellung gegen den Betreiber eines betrügerischen Neu-Isenburger Inkassobüros ist nur ein Beispiel dafür. Auch die haarsträubendsten und abstrusesten Ausreden scheinen deutschen, besonders hessischen Staatsanwälten gerade recht zu sein, damit der Welpenschutz innovativer Inkassoeintreiber gewährleistet bleibt und lästige Massenermittlungen auf elegante Art beerdigt werden können. Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt sowie die Staatsanwaltschaft Darmstadt haben Verfahren gegen Abofallenbetreiber eingestellt, die Staatsanwaltschaft Fulda hielt es nicht für angemessen, gegen den Betreiber einer betrügerischen Telefonsexfalle Anklage zu erheben.

Nach unserem Eindruck stellen die deutschen Strafverfolgungsorgane bei Straftaten im Bereich des Internet und der Telekommunikation völlig überspannte Anforderungen an die Nachweisbarkeit des Betrugsvorsatzes. Dies führt zu der regelrecht schizophrenen Situation, dass einerseits Zivilgerichte wiederholt in Fällen der bekannten Kostenfallen auf Internetseiten davon gesprochen haben, dass hier Tatmerkmale des Betrugs vorliegen, dass aber gegen dieselben Betreiber sämtliche Strafverfahren durch die Staatsanwälte eingestellt werden. Unter der Maßgabe, der Betrug sei nicht nachweisbar. Beispielsweise sei immerhin ein klitzekleiner, winziger Preishinweis in der Fußnote der Webseite angebracht worden. Dies habe der Betreiber der Webseite nicht nachweislich mit Absicht so unauffällig angebracht, damit der Preishinweis vom Kunden übersehen wird, sondern er habe es möglicherweise einfach nicht besser hinbekommen.
Eine Argumentationskette, mit der man sich in so einer weit hergeholten Form bei Eigentumsdelikten oder Kapitaldelikten sicherlich nicht vor einer Anklage retten könnte. Bei Wirtschaftsstraftaten in Internet und Telekommunikation reichen jedoch solch lebensfremde Argumentationen völlig aus, um den Staatsanwalt zur Verfahrenseinstellung zu bewegen.

Für die Staatsanwaltschaft Hannover sind neuerdings offenbar die 0137-Ping-Anrufe kein strafbarer Betrug mehr. Es liegt zwar eine Vermögensverfügung vor, eine irgendwie geartete Gegenleistung gibt es ebenfalls nicht, der Ping-Anruf erfolgt in täuschender Absicht, aber die Staatsanwälte unterstellen den Opfern eine wesentliche Mitschuld, indem sie fahrlässig die kostenpflichtige Mehrwertnummer anrufen. Dies widerspricht zwar jedweder bisher bekannter Rechtsauslegung sowohl des BGH als auch anderer Staatsanwaltschaften, aber möglicherweise möchte man sich in Hannover gern diese unbequemen Massenverfahren auf möglichst elegante Art und Weise vom Hals schaffen.

Die Staatsanwaltschaft München hat einer bekannten Inkassoanwältin, die in Kenntnis der fehlenden Anspruchsgrundlage massenweise Forderungen aus untergeschobenen Verträgen bei Abofallen eintreibt, einen regelrechten Persilschein ausgestellt. Die StA hat nicht nur das Verfahren eingestellt, sondern eine Einstellungsbegründung geliefert, die vom Umfang her regelrecht den Charakter eines Rechtsgutachtens hat. In dieser Begründung wurde aber auch jeder irgendwie herbeizuziehende Vorwand eingebracht, warum die Geschäftspraktiken der Anwältin nicht den Tatbestand des gewerbsmäßigen Betrugs oder der Nötigung erfüllen.
Zum guten Schluß hat die StA argumentiert, dass es dem Normalbürger durchaus zuzumuten sei, mit dem Druck unberechtigter Forderungen konfrontiert zu werden. Der rechtsunkundige Verbraucher, der sich von den nötigenden Drohungen der Anwältin einschüchtern lässt und eine eigentlich völlig unberechtigte Forderung bezahlt, hat nach Meinung der Münchner Staatsanwälte keinen Anspruch auf Schutz vor den Rechtspraktiken dieser Anwältin, die jetzt natürlich auch noch höchst offiziell mit diesem Persilschein hausieren gehen darf.

Man wird jedenfalls den Eindruck nicht los, dass an vielen Stellen eine allmähliche Erosion von Rechtsnormen einzusetzen begonnen hat, eine Kapitulation vor der schieren Masse an Quantität und Skrupellosigkeit unseriöser Geschäftsmodelle. In diesem Zusammenhang warnen wir vor tatenlosem Wegschauen. Diese Entwicklung ist fatal. Die Folgen für die Rechtsordnung und das Wirtschaftsleben insgesamt könnten verheerend sein.

Inkassobetrug - politisch geduldet

Der Betrieb eines Inkassobüros oder einer Anwaltskanzlei ist in Deutschland eigentlich nicht etwa ein Grundrecht, sondern es handelt sich um ein Privileg, welches nur unter Nachweis der erforderlichen Vorraussetzungen gemäß RDG zu gewähren ist.

Trotzdem kann man beobachten, dass nicht etwa nur die Zahlungsmoral der Schuldner sinkt, sondern dass es eine zunehmende Anzahl an zugelassenen Inkassobüros und Rechtsanwälten gibt, welche im Rahmen des Forderungseinzugs höchst zweifelhafte, teilweise auch kriminelle Methoden anwenden. Das Spektrum reicht hierbei von Forderungen aus untergeschobenen, angeblichen "Verträgen" aus Trickbetrug mit Internetseiten oder bei telefonischer Gewinnspielwerbung über das Mengeninkasso eigentlich verjährter Ansprüche bis hin zur Eintreibung offensichtlich völlig frei erfundener Forderungen angeblicher Mandanten, die sich bei näherer Überprüfung als nichtexistente Briefkastenfirmen entpuppen.

Die dabei verwendeten Methoden zeichnen sich dadurch aus, dass in belästigender und nötigender Form immer wieder in kurzen Abständen Mahnschreiben zugestellt werden. Im Unterschied zur üblichen Praxis seriöser Inkassobüros, welche bei bekannter Streitigkeit der Forderung sofort die weitere Beitreibung einstellen und die Forderung an den Mandanten zurückverweisen, ist es bei unseriösen Inkassobüros bekannt, dass auf jegliche Einsprüche in keiner Weise eingegangen wird, oder dass in Antwortschreiben völlig verzerrte Behauptungen über Rechtstatbestände vorgebracht werden.

Bekannt ist hierbei die Drohung mit Maßnahmen wie Weitergabe der Daten an die Schufa, auch, wenn nicht einmal ein gültiges Einverständnis in die Datenweitergabe vorliegt, bzw. die Forderung bestritten wurde. Oder direkte Drohungen mit "Zwangsvollstreckung, Gehaltspfändung, auch Arbeitslosengeld/Rente", obwohl bisher nicht einmal ein gerichtlicher Mahnbescheid beantragt worden ist. Diese abstrusen Drohungen können natürlich bei rechtlich informierten Personen nur ein Schmunzeln hervorrufen, verfehlen aber beim uninformierten, unsicheren Verbraucher leider oft nicht ihre Wirkung.

Angesichts der meist noch relativ niedrigen Streitwerte im Bereich um 100 Euro scheuen viele Verbraucher die kostenpflichtige Einholung von Rechtsberatung und zahlen auch völlig unbegründete Forderungen, nur um "ihre Ruhe zu haben". Womit das taktische Konzept leider oft aufgeht.

Um diese Geschäftspraktiken nicht gleich schon beim ersten Anschein als Betrug erkennbar werden zu lassen, richtet man sich gern in einer Grauzone ein. Man treibt zweifelhafte Forderungen aus Geschäftsmodellen ein, die zwar nie einer zivilrechtlichen Prüfung des Anspruchs standhalten würden, die aber andererseits auch nicht direkt durch Außenstehende nachweisbar den Vorsatz eines strafrechtlich relevanten Betrugs erkennbar werden lassen.

Dazu bedient man sich der seit einigen Jahren beliebten Methode der "untergeschobenen Verträge". Hierbei kann es sich um die bekannten Tricks der verschleierten Preiskennzeichnung bei Webseiten handeln, oder auch um angeblich bestellte Zeitschriften, oder um angeblich am Telefon bestellte "Gewinnspielteilnahmen".

Auch hierbei erweist sich die fehlende Rechtskenntnis der meisten Privatverbraucher als geeignetes Mittel, um über arglistige Falschbehauptungen zu Rechtstatbeständen ein in Wahrheit nicht wirksam geschlossenes Vertragsverhältnis zu unterstellen. Dazu ist offenbar aber auch jeder Unsinn willkommen. So wird etwa behauptet, bei einem einzigen Klick auf einen "Bestellen"-Knopf im Internet käme gleich ein "Vertrag" zustande, unter Verschweigen der Tatsache, dass weder über die Kostenpflicht noch über sonstige Vertragsbedingungen transparent aufgeklärt wurde. Preisangabenverordnung, BGB, Widerrufsrecht: alles das wird geflissentlich vergessen oder so verdreht, wie man es gerade braucht.

Die Forderungsbeitreiber wirken also aktiv mit an den unseriösen, eigentlich betrügerischen Geschäftsmodellen. Diese Praktiken wären allesamt ohne eine Infrastruktur des unseriösen Forderungseinzugs nicht möglich. Wenn man also zu einer Bekämpfung dieser Geschäftsmodelle kommen möchte, dann hätte man genau hier eine Schlüsselstelle für den effektiven Ansatz. Denn auch ein ominöser Briefkastendienstleister von den Jungfraueninseln braucht zwingend einen deutschen, einheimischen "Einpeitscher", der die Forderungen für ihn eintreibt. Die Mahnung eines Briefkastenunternehmers aus "Tortola, Virgin Islands", würde kaum noch jemand ernst nehmen. Bei den nötigenden Drohschreiben eines Mahnanwalts mit Kanzleisitz in Deutschland sieht das jedoch schon anders aus. Dabei wäre es eigentlich vollkommen lebensfremd, anzunehmen, dass das Inkassobüro bzw. der Anwalt angesichts Tausender von Einsprüchen und Beschwerden angeblich keine Kenntnis von der Rechtswidrigkeit der Praktiken dieser Mandanten habe. Trotzdem schreckt die Strafjustiz bisher von der Rechtsverfolgung dieser Beihilfe zum Betrug zurück. Der Nachweis wäre diffizil und nur nach langwierigen Ermittlungen zu führen.

Es gibt zwar wenige Anwälte und Inkassobüros, die sich für die Beitreibung völlig frei erfundener Forderungen hergeben, aber solche Fälle mehren sich inzwischen. Beliebt sind z.B. Forderungen aus angeblicher Anmeldung an telefonischen Gewinnspielen, obwohl die Betroffenen allesamt glaubhaft versichern, niemals einen diesbezüglichen Werbeanruf erhalten zu haben. Oder aber Forderungen aus angeblicher Inanspruchnahme eines Telefonsex-Dienstes. Bei näherer Überprüfung stellt sich dann heraus, dass der "Mandant" lediglich eine ominöse Briefkastenfirma in Form einer obskuren britischen "Limited" ist, es gibt dort weder eine Geschäftstätigkeit, noch hat es jemals irgendeine "Dienstleistung" gegeben.

Die angeblichen "Bevollmächtigungen" erweisen sich dann oft als globale "Beauftragung" zum Inkasso für ein Projekt mit einem Phantasienamen, nicht unterzeichnet, in Form eines Schmierzettels. Auf Widerspruch hin gibt es dann keinerlei Auskunft über Art und Inhalt oder Datum des angeblich geschlossenen Diensleistungsvertrags. Es wird stur auf der Forderung beharrt und mit den bereits oben beschriebenen frechen, dreisten Drohungen Druck auf den Verbraucher ausgeübt.

Die diesbezüglich eingeleiteten Strafverfahren wegen des Verdachts auf gewerbsmäßigen Betrug gestalten sich allem Anschein nach meist schleppend und ziehen sich so lange hin, dass es den Verantwortlichen regelmäßig gelingt, die Spuren zu verwischen, insbesondere die Gelder rechtzeitig ins Ausland zu transferieren. Auch die aufsichtführenden Oberlandesgerichte bzw. Anwaltskammern geben sich vollkommen hilflos und erscheinen der Öffentlichkeit fast als handlungsunfähig oder auch teilweise handlungsunwillig gegenüber diesen dreisten Methoden.

Die deutschen Rechtsanwaltskammern tun sich selbst dann, wenn ein Anwalt bereits wegen gewerbsmäßigen Betrugs verurteilt wurde, äußerst schwer, diesem die Zulassung als Rechtsanwalt zu entziehen. Als Rechtsanwalt darf man zwar massenweise kostenpflichtige Abmahnungen wegen Verstoßes gegen das Urheberrecht an Nutzer von Filesharing-Portalen schreiben. Ist man selbst jedoch bereits als gewerbsmäßiger Raubkopierer tätig geworden und auch deswegen rechtskräftig verurteilt, darf man (zumindest in München) weiterhin als Anwalt praktizieren.

Auch bei einem unseriösen Inkassobüro dauert es sehr lange, bis diesem die Zulassung seitens des aufsichtführenden Gerichts entzogen wird. Es muss hier schon sehr viel passiert sein. In diesem Zusammenhang beklagt sich auch der Präsident eines für Lizenzerteilungen in einem ganzen Bundesland zuständigen Gerichts (LG Mainz) bezüglich einer Beschwerde gegen ein unseriöses Inkassobüro:

"Aus vielen Beschwerden ergeben sich keine Anhaltspunkte für das Vorliegen eines Widerrufsgrundes nach § 14 RDG. Selbst in den Fällen, in denen aufgrund einer außerordentlichen Vielzahl gleichgelagerter Beschwerden der Schluss naheliegt, dass systematisch sittenwidrige, überzogene oder nicht bestehende Forderungen eingetrieben werden, besteht bei der derzeitigen Rechtslage in aller Regel erst dann eine Widerrufsmöglichkeit, wenn eine rechtskräftige strafrechtliche Verurteilung oder ein Widerruf der Erlaubnis der qualifizierten Person vorliegt. In der Praxis wird daher vielstimmig eine Änderung des RDG ausdrücklich befürwortet."


Eine erschreckende Stellungnahme, die einem regelrechten Offenbarungseid, einem Eingeständnis der eigenen Handlungsunfähigkeit gleichkommt.

Dagegen wollte bereits die ehemalige Bundesjustizministerin, Frau Zypries, keinen Regelungsbedarf erkennen, um hier die allseits geforderte Handlungsfähigkeit herzustellen. Unsere Gesetze seien diesbezüglich ausreichend, hieß es in einer Stellungnahme zu einer Anfrage wegen einer Änderung des Inkassorechts. Auch die gegenwärtige Ministerin Leutheusser-Schnarrenberger sieht es offenbar ebenso. Unwillkürlich fragt man sich angesichts solcher Widersprüche, was denn nun eigentlich Sache ist. Haben die Ministerinnen recht, und war das Landgericht nur unwillig, die geltenden Bestimmungen umzusetzen? - Oder hatte das Landgericht recht, und die Politik war unwillig, für eindeutige Bestimmungen zu sorgen? Der Vizepräsident des LG Mainz steht aber mit seiner Ansicht nicht allein da, darauf sei noch einmal ausdrücklich hingewiesen.

In der Tat schweigt sich das Rechtsdienstleistungsgesetz hinsichtlich der Methoden, die im Forderungseinzug zulässig sind, komplett aus. Ein verbindlicher Verhaltenskodex, wie es ihn fast überall im Ausland in irgendeiner Form gibt, fehlt vollständig.
Inkassobüros und Forderungsanwälte genießen in Deutschland nicht nur Welpenschutz, sondern fast vollständige Narrenfreiheit.

Auf jeden Fall beginnt die lang praktizierte Hinhaltetaktik sauer aufzustoßen, mit der einerseits das Bundesjustizministerium immer wieder behauptet, das RDG biete genug Handhaben gegen unseriöse Inkassobüros, und mit der andererseits die aufsichtsführenden Gerichte im konträren Widerspruch dazu Änderungen am RDG fordern. In der täglichen Beratungsarbeit und in öffentlichen Stellungnahmen wird der Verein Antispam e.V. auf genau diese widersprüchlichen Aussagen immer wieder hinweisen. Welche Folgerungen der Bürger aus diesen geduldeten Mißständen zieht, bleibt abzuwarten.

Immer wieder hört man aus dem Bundesjustizministerium das Argument, in Deutschland seien Inkassobüros im Vergleich zum europäischen Ausland am strengsten reguliert.

Diese Aussage ist irreführend und verzerrend. Reguliert ist in Deutschland lediglich der Zugang zur Erlaubnis für Inkassotätigkeiten. Sobald aber einmal diese Erlaubnis erteilt wurde, hört die Regulierung dann aber auch schon fast ganz auf. Inkassobüros in Deutschland können sich ganz offensichtlich kreative Freiheiten herausnehmen, die sie überall im europäischen Ausland niemals hätten.

Die Rechte und Pflichten eines im Forderungseinzug Tätigen sind überall im europäischen Ausland und in den USA in Form exakt formulierter Gesetze bzw. Verordnungen geregelt. Das deutsche Rechtsdienstleistungsgesetz ergeht sich hier im Vergleich dazu lediglich in nebulösen, schwammigen Andeutungen. Aus diesen unklaren Bestimmungen sowie aus der BRAO ergibt sich lediglich der Grundsatz, dass einer Person, die nicht zur Durchführung von Rechtsdienstleistungen geeignet erscheint, die Befugnis zu entziehen sei. Wann dies jedoch gegeben sei, darüber schweigen sich RDG und BRAO geflissentlich aus. Was muss man tun, damit man als "nicht mehr geeignet" erscheint? Darf man drohen, nötigen? - Anscheinend ja. In den USA oder in Großbritannien dürfte man es nicht. Darf man einer alten Frau eine Mahnung für eine frei erfundene Forderung schicken, für einen Mandanten, den es nicht gibt, für eine Dienstleistung, die es nie gegeben hat, und die niemals bestellt wurde? Offenbar ja. Darf das Inkassobüro weiter mahnen, wenn diese Forderung bestritten wird? Offenbar ja. In den USA würde das einen Schadenersatzanspruch in Höhe von 1000 $ gegen den Inkassodienstleister begründen.

Demjenigen, der das Ausmaß der Mißstände immer noch nicht recht glauben möchte, sei eine Recherche im Internet nahegelegt.
Die Methoden, mit denen unseriöse Inkassobüros und Anwälte ihre Phantasieforderungen eintreiben, sind unsäglich und spotten jeder Beschreibung. Eine strafrechtliche Verfolgung dieser Methoden findet entweder nicht statt, oder die Verfahren werden wegen angeblich nicht nachweisbarem Betrugsvorsatz etc. reihenweise eingestellt.

Es ist nirgendwo festgelegt, dass ein verurteilter Betrüger nicht mehr als Anwalt praktizieren dürfe. Zumindest dann nicht, wenn er es in der Verhandlung gegen ihn schafft, sein Strafmaß auf unter 12 Monate zu drücken. Ein Betrüger darf zwar nicht Arzt werden, er bekäme mit entsprechendem Vorstrafenregister wohl keine Approbation. Aber wenn er in der Rechtspflege tätig wird, stört das offenbar niemanden. Es kollidiert auch offenbar nach Meinung der Justiz nicht mit den Bestimmungen des RDG und des Strafrechts, wenn ein Inkassobüro eine Forderung geltend macht für einen Mandanten, den es nicht gibt, der in keinem Handelsregister eingetragen ist, für eine "Dienstleistung", die es ebenfalls nicht gibt, und die niemand bestellt hat. Dass dies in Deutschland ungestraft möglich ist, darf man dann versuchen, in der Beratungsarbeit dem Bürger klarzumachen.

Nicht einmal zu einer gesetzlichen Regelung des zulässigen Gebührenrahmens für Inkassobüros konnte man sich herbeilassen. Eine Regelung, wie sie mit dem RVG für die Vergütung von Rechtsanwälten besteht, fehlt für Inkassobüros vollständig. Dies führt immer wieder zu Rechtsunsicherheiten und Widersprüchen in der Rechtsprechung. Auch ist nirgends geregelt, ob ein Inkassobüro bei Kenntnis der Streitigkeit einer Forderung noch für den Mandanten tätig werden darf. Ein Anspruch auf Inkassogebühren wird zwar in dem Moment von der Rechtsprechung verneint, aber trotzdem wird immer wieder versucht, diese Gebühren außergerichtlich durchzusetzen, oft leider mit Erfolg.

Es ist nicht geregelt, ob bei einer bestrittenen Forderung weiter unendlich viele nötigende Mahnungen zugestellt werden dürfen. In den USA würde den unseriösen Schuldeintreiber so ein Verhalten 1000 $ Schadenersatz kosten. In Deutschland ist das dagegen unproblematisch und alles in den erlaubten kreativen Freiheiten inbegriffen.

Insgesamt ermöglicht erst das wachsweiche deutsche Anwalts- und Inkassorecht die Schaffung eines Bioklimas, in dem Schummelei, Abzocke und gewerbsmäßiger Betrug in Internet und Telekommunikation zum legitimierten Gewohnheitsrecht zu mutieren beginnen. Anwälte und Inkassobüros, die sich zur Beihilfe einspannen lassen, sind die eigentlichen Steigbügelhalter der Wirtschaftskriminalität - politisch augenzwinkernd geduldet.

Dabei gäbe es Mittel und Wege, mit einem Inkassorecht, das sich beispielsweise an den Bestimmungen des US-amerikanischen "Fair Debt Collection Practices Act" orientieren würde, für klare Verhältnisse zu sorgen. Aber dort will man erklärtermassen nicht hin, nach Ansicht des Bundesjustizministeriums reichen die deutschen Gesetze und Bestimmungen aus.

In den nächsten Jahren ist mit einer weiter steigenden Tendenz unseriöser Inkassoforderungen zu rechnen. Die Belästigung des Bürgers durch diese Inkassokriminalität ist bereits jetzt schon unhaltbar. Immer mehr "innovative, kreative" Dienstleister beginnen hier, "neue Wege im Zahlungsmanagement" zu entdecken, sie kommen mehr und mehr auf den Geschmack.

Die deutsche Justizpolitik sollte sich aus unserer Sicht grundlegende Gedanken darüber machen, wo die Reise hingehen soll. Ein falsch verstandener Liberalismus, mit dem die Aufgabe, den Bürger vor Wirtschaftskriminalität zu schützen, systematisch ignoriert wird, zieht einen Vertrauensverlust nicht nur in die Politik, sondern in die Internet- und TK-Wirtschaft insgesamt nach sich. Nicht der Liberalismus hat Anspruch auf Schutz durch die Politik, sondern in erster Linie der Verbraucher.

Folgen des aktiven Wegschauens

Die Folgen der Wirtschaftskriminalität werden unserer Meinung nach gewaltig unterschätzt. Die Kriminalität hat jetzt schon erhebliche negative Auswirkungen in die Akzeptanz neuer Geschäftszweige.

Die digitale Signatur, die gerade im Internetbereich eine hervorragende Möglichkeit bieten würde, um Vertragsabschlüsse sicher und beweiskräftig zu gestalten, ist in ihrer Akzeptanz unter den Internetnutzern gleich Null. Das gleiche gilt für neue Verfahren wie "IP-Payment", also neue Bezahlsysteme, wo direkt über den Internet-Zugang mit dem Provider abgerechnet wird. Jedoch sitzt den Internetsurfern noch gehörig die Zeit der Dialer in den Knochen. Es gab Schadsoftware, die ohne Wissen des Nutzers teure Mehrwertverbindungen mit dem Internet aufgebaut hat. Ähnliche "Geschäftsmodelle" würden mit Sicherheit über das IP-Payment eine fröhliche Wiederauferstehung feiern. Und genau deshalb wollen die allermeisten Internetnutzer von solchen neuen Verfahren am besten gleich überhaupt gar nichts mehr wissen. Diese Verfahren sind den Verbrauchern nur noch suspekt, sie werden nicht mehr akzeptiert, aufgrund der erheblichen Verunsicherung durch kriminellen Missbrauch in der Vergangenheit.

Man kann jedoch nicht einerseits Wachstum im Wirtschaftsbereich des Internet und der Telekommunikation erwarten und andererseits die Verbraucher mit unseriösen Geschäftsmodellen im Regen stehen lassen. In Zukunft gehören unserer Ansicht nach alle neuen Bezahlkonzepte im Bereich Internet und Telekommunikation frühzeitig auf den technischen und rechtlichen Prüfstand hinsichtlich ihrer Missbrauchspotenziale. Unlautere Werbung und Kriminalität gehören weitaus entschiedener und effizienter verfolgt. Es dürfte eigentlich keine Mentalität der Kavaliersdelikte, des gewohnheitsmäßig legitimierten Massenbetrugs entstehen. Aber wir sind auf dem allerbesten Weg dahin. Die Folgen werden möglicherweise irgendwann an der Wahlurne spürbar. Der Bürger beginnt, zu begreifen, dass er hingehalten wird. Die Schonzeit läuft ab.

Der Antispam e. V. ruft seine Mitglieder zur Teilnahme an der Demonstration Freiheit statt Angst 2010 auf

Der Vorstand des Antispam e. V. hat beschlossen, sich an der Demonstration Freiheit statt Angst 2010 am 11.09.2010 in Berlin am Potsdamer Platz um 13 Uhr zu beteiligen. Der Verein kann sich mit den Zielen der Demo identifizieren und unterstützt diese.

Neben den Forderungen nach Abbau der Überwachung schließen wir uns insbesondere den Forderungen nach Gewährleistung der Meinungsfreiheit und des freien Meinungs- und Informationsaustauschs über das Internet an. Eine für unsere Aufklärungsarbeit entscheidende Kernforderung ist der Schutz von Plattformen zur freien Meinungsäußerung im Internet. Wir betreiben ein erfolgreiches Internet-Forum, auf dem viele aktive Benutzer ihre Erfahrung im Kampf gegen jede Form der unerwünschten und teils illegalen Werbung austauschen. Die hierbei angesprochenen Firmen und Organisationen sind massiv daran interessiert, diesen Wissensaustausch mit allen Mitteln zu unterbinden. Im Wochenrhythmus werden wir mit Löschaufforderungen und Abmahnungen überzogen, mit der Forderung, bestimmte für die betroffenen Unternehmen unliebsamen Inhalte zu entfernen. Der Antispam e. V. wehrt sich oft erfolgreich gegen eine Löschung, aber es kommt auch vor, dass wir, um risikoreichen und kostspieligen Verfahren aus dem Weg zu gehen, der Löschforderung nachkommen müssen, weil wir die beschriebenen Inhalte nicht stichfest belegen können. Für Einzelpersonen ist der Betrieb eines offenen Meinungsforums in Deutschland mittlerweile zum existenzbedrohenden Unterfangen geraten. Von einem "rechtsfreien Raum", wie ihn diverse Politiker immer wieder gebetsmühlenartig heraufbeschwören suchen, ist das deutsche Internet heute meilenweit entfernt.

Deshalb fordern wir unsere Mitglieder und Anhänger auf, sich am 11.09.2010 in Berlin an der Demonstration Freiheit statt Angst 2010 zu beteiligen und das Projekt aktiv zu unterstützen.

Bundesnetzagentur jammert hilflos gegen 0900-Telefonbetrüger

Die Zahl der Betrügereien mit 0900-Mehrwertnummern wächst ständig. Das geht aus einem Bericht der Bundesnetzagentur (BNETZA) hervor. Das Thema der Telefonbetrügereien ist derzeit auch ein wichtiges Leitthema bei der Süddeutschen Zeitung.
http://www.sueddeutsche.de/geld/betrug-abkassieren-per-telefon-1.982231
In einem der Zeitung vorliegenden Bericht beklagt die BNETZA, dass angeblich die Staatsanwälte und die Justiz zu selten durchgreifen. Selbst bei Massenfällen finde "faktisch keine Strafverfolgung statt".

Auch die Zahl betrügerischer Gewinnanrufe mittels Sprachcomputern nehme zu.
An die Hintermänner sei angeblich nicht heranzukommen, die Firmen säßen angeblich im Ausland, vorzugsweise auf dem Balkan. Dort seien Bußgelder nicht zu vollstrecken.

Innerhalb von vier Monaten seien ca. 35.000 Beschwerden wegen derartiger Betrügereien bei der Bundesnetzagentur eingegangen. In wievielen Fällen die Bundesnetzagentur Anzeigen bei deutschen Staatsanwälten erstattet hat, wurde freilich nicht bekanntgegeben. Im Regelfall verhängt die BNETZA nach ausgiebiger und gründlicher Prüfung der Fälle, womit gut und gern mindestens eine einmonatige Zeit verstreicht, zwar ein nachträgliches Rechnungslegungs- und Inkassoverbot. In den Bescheiden an die Beschwerdeführer ist jedoch nie davon die Rede, dass Anzeige erstattet wurde.

Bemerkenswert ist die in der Vergangenheit seitens der BNETZA geäußerte Rechtsauffassung, dass sie bei den Gewinnbetrugsanrufen, wenn diese unter Verwendung von Anrufautomaten stattfinden, angeblich nicht wegen Verletzung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb einschreiten könne.

Die Auffassung, dass die BNetzA nicht einschreiten dürfe, wenn ein Verhalten sich nicht als Verstoß gegen das UWG, insbesondere nicht als Verstoß gegen das Verbot unerlaubter Werbung mit "menschlichen" Telefonanrufen darstellt, entspricht nicht der Rechtsansicht des Oberverwaltungsgerichts NRW (Beschluss vom 26. September 2008 - Az: 13 B 1329/08) :

"Nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG ist eine unzumutbare Belästigung insbesondere anzunehmen bei der Werbung unter Verwendung von automatischen Anrufmaschinen, ohne dass eine Einwilligung der Adressaten vorliegt. Solche Werbemaßnahmen sind hier gegeben.
Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb enthält keine Definition des Begriffs der Werbung. Es ist aber in der Rechtsprechung geklärt, dass auf ein am Ziel der Absatzförderung orientiertes Verständnis des Begriffs der Werbung abzustellen ist.

Hierzu jüngst BGH, Urteil vom 17. Juli 2008 - I ZR 75/06 -, DB 2008, 1967, m. w. N. und unter Bezugnahme auf Art. 2 Nr. 1 der Richtlinie 84/450/EWG und Art. 2 lit. a der Richtlinie 2006/114/EG.

Es liegt auf der Hand, dass Zweck der von der Antragstellerin initiierten Telefonanrufe allein die Bewerbung der (0)900-Rufnnummern in diesem Sinne war. Ob die angerufenen Personen sich über den Werbecharakter der Telefonanrufe bewusst waren, ist demgegenüber ohne rechtliche Bedeutung.
[...]
Liegen die Voraussetzungen des § 67 Abs. 1 Satz 5 TKG vor, soll die Abschaltung der Rufnummer angeordnet werden. Auch mit Blick auf die ratio legis von § 67 Abs. 1 TKG, Verstöße bei der Nummernnutzung wegen des Verbraucher- und Kundenschutzes effektiv verfolgen zu können,

vgl. OVG NRW, Beschluss vom 25. Juni 2008 - 13 B 668/08 -, a. a. O. sowie Gesetzesentwurf der Bundesregierung zu einem Telekommunikationsgesetz, BT-Drucks. 15/2316 S. 83 und Stellungnahme des Bundesrats vom 19. Dezember 2003, BT- Drucks. 15/2316 S. 119; Büning/Weißenfels, a. a. O., § 67 Rn. 7,

hat der Gesetzgeber mit der Fassung des § 67 Abs.1 Satz 5 TKG das Ermessen der Bundesnetznetzagentur bei der Abschaltung von Rufnummern als Soll-Vorschrift gefasst. Dies bedeutet, dass die Behörde im Regelfall die Abschaltung anzuordnen hat. Ein Abweichen von diesem Grundsatz ist ihr daher nur in einem atypischen Fall gestattet, der hier bei summarischer Prüfung nicht erkennbar ist.

In dem Beschluss wird auch explizit darauf verwiesen, dass die Abschaltung der Nummern eine Soll-Vorschrift ist, und nicht etwa nur eine "Kann-Bestimmung", nach freiem Ermessen der BNETZA.

Die Werbung unter Verwendung automatischer Anrufmaschinen ist AUSDRÜCKLICH als Unterfall einer unerlaubt belästigenden Werbung nach UWG untersagt, § 7 UWG.

Was denn nun?
Einerseits protestiert die BNETZA wegen angeblich fehlendem Durchgriff der Strafverfolgungsbehörden.
Andererseits nimmt sie selbst ihre eigenen Kompetenzen, die ihr gemäß § 67 Abs. 4 TKG nebst Durchführungsverordnung zustehen, nur sehr eingeschränkt wahr.

Auch die Aussage der BNETZA, dass diese Betrugsfälle angeblich erst im letzten Jahr so zugenommen hätten, ist unhaltbar. Die Masche mit den Gewinnanrufen ist bereits seit Jahren bekannt, es handelt sich um ein internationales Phänomen. Die erste Welle gab es im Jahre 2005 in Deutschland und Großbritannien. Während die britische Regulierungsbehörde allerdings dem bunten Treiben mit drakonischen Strafen im Millionen-Pfund-Bereich sowie mit konsequenten Bestimmungen (Verbot von Anrufmaschinen) sehr bald ein Ende gesetzt hat, will dies der Bundesnetzagentur nun schon seit geraumer Zeit nicht so recht gelingen.

Was ist los? Kann sie nicht, oder will sie nicht?
Oder könnte sie, wenn sie wollte, so wie sie müsste - falls sie denn täte, was sie könnte, wenn sie wollte, dass sie könnte und sollte? Damit sie endlich täterätete? - Man weiß es nicht wirklich.

Unwillkürlich denkt man hier an Loriots Slapstick "Auf der Rennbahn":
Ja, wo laufen sie denn...? Ja, wo laufen sie denn hin? - Hach, ist der Rasen schön grün...

Zu betrachten auf den üblichen Videoportalen.
Ein anderer Vergleich fällt zumindest uns angesichts dieses grotesken Kasperletheaters nicht mehr ein.

Hilflos wirkt auch die Aussage, dass es sich bei den Betrügern angeblich um "Banden aus dem Balkan" handle.
Das ist (wie der Antispam e.V. sehr wohl weiß) ersichtlich nicht der Fall. Die Haupttäter tragen österreichische sowie deutsche (besonders: badische) Namen.
Und wie kommt es denn, dass die BNETZA immer wieder Mehrwertnummern an obskure Firmen vergibt, die angeblich ihren "Firmensitz" in einem Postfach auf irgendeinem Affenfelsen in Übersee haben wollen? - In Wirklichkeit stecken hier immer wieder die gleichen Täter dahinter. Seit Jahren lässt sich die BNETZA auf dem Kopf herumtanzen.
Wie kommt es denn, dass die BNETZA nicht gegen das Verbot der verdeckten Weitergabe von Mehrwertnummern einschreitet? - Immer wieder werden von obskuren "Verbindungsnetzbetreibern" ganze Bündel von 0900-Nummern registriert und diese dann an noch obskurere Tarnfirmen "weiter verliehen", um die Zuständigkeiten zu verschleiern und die Opfer durch ein Katz- und Mausspiel an der Nase herumzuführen. Diese Praxis ist illegal. Was tut die BNETZA dagegen?

Dass die deutschen Staatsanwälte leider oft im 0900-Mehrwertbetrug keinen strafbaren Betrug sehen wollen, und zwar aus oft fadenscheinigsten Gründen, steht allerdings auf einem anderen Blatt Papier. Die Verfahrenseinstellungen der StA Hannover in Sachen 0137-Ping-Betrug sowie ein Beschluß des LG Osnabrück in Sachen 0900-Betrug (keine Anklageerhebung) sind keine Ruhmesblätter deutscher Justizgeschichte.

Die Zaghaftigkeit der BNETZA, wenn es um die Rechtsdurchsetzung des TKG geht, ist jedoch ihrerseits hinlänglich bekannt und soll noch an einem anderen Beispiel verdeutlicht werden.
Bereits im Frühjahr 2009 hatte der Verein Antispam e.V. in einem Schreiben an die BNETZA die unhaltbaren Zustände bei der Abzocke mit dem sogenannten "Offline-Billing" bei Telefonsexfallen beklagt. Wir hatten der BNETZA unsere Rechtsauffassung unterbreitet, dass im Offline-Billing eine bewusste Umgehung des Mehrwertnummern-Systems und damit ein Missbrauch der verwendeten Ortsnetznummern läge. In der Antwort der BNETZA zeigte diese sich äußerst zauderhaft. Man versprach jedoch, unsere Rechtsansicht ausgiebig zu prüfen. Für diese Prüfung gingen sage und schreibe mehr als sieben Monate ins Land. Da wir uns in dieser Sache bereits keine gesteigerten Hoffnungen mehr machten, haben wir als Ventil eine lästerliche Satire veröffentlicht.
Zum Jahreswechsel 2010 hat dann die BNETZA plötzlich doch damit begonnen, den Betreibern der Telefonsexfallen die Ortsnetznummern abschalten zu lassen. Die BNETZA wurde in ihrem Verhalten letztendlich auch durch die Rechtsprechung bestätigt. Die Abzocker hatten alles versucht, unterlagen aber vor dem Oberverwaltungsgericht NRW in Münster. Es ging also doch. Siehe dazu auch unseren damaligen Newsartikel.
Trotz des gewonnenen Prozesses hat die BNETZA allerdings dann doch nicht mehr die Kraft gefunden, die Textbausteine für die Beantwortung der Beschwerden wegen Missbrauchs der Ortsnetzummern der neuen Rechtslage anzupassen. Die Beschwerdeführer erhalten z.T. noch nach dem Urteil die vorgefertigte Falschauskunft, dass angeblich die Gesetzeslage des TKG der BNETZA ein Einschreiten gegen das Offline-Billing verbietet. Siehe dazu die Postings im Forum bei Computerbetrug.de. Die BNETZA kennt offenbar ihre eigenen, für teure Steuergelder erstrittenen höchstrichterlichen Urteile nicht. Selbst, wenn es Urteile gibt: die BNETZA unterlässt es, sie praktisch anzuwenden.
Wofür war dann das alles, bitte?
Ja, wo laufen sie denn? - Ja, wo laufen sie denn hin?


Kann bitte jemand den Urknall nochmal wiederholen? - Die BNETZA hat ihn nicht mitbekommen.

Zunehmend gewinnt man den Eindruck, dass in Deutschland sowohl die Justiz als auch die Behörden lediglich noch eine Nachtwächterfunktion ausüben, wenn es um die Verfolgung organisierter Wirtschaftskriminalität geht.
Wenn nun die Politik Druck auf die BNETZA ausübt (denn das scheint uns der wahre Grund für die hilflosen Töne zu sein...), dann muss sich die Politik allerdings ein gehöriges Eigenverschulden an der Misere zumessen lassen. Denn seit Jahren fordert die Politik die Deregulierung und den "schlanken Staat" immer besonders dann, wenn es um die Verfolgung von Wirtschaftskriminalität geht. Hierin ist ein Unterschied zwischen rot-grüner und schwarz-gelber Politik nicht auszumachen. Vorgeblich zur "Förderung des freien Handels" und dergleichen übt man erst sanften Druck auf die Institutionen aus, dass diese den "freien Markt am Wirtschaftsstandort Deutschland" doch nicht zu arg "gängeln" sollten. Tanzen dann die Ratten auf dem Tisch, beschwert man sich bei den eigenen unfähigen und impotenten Nachtwächtern, die man jahrelang selbst herangezogen hat. - Hoffentlich haben wenigstens die Perlhuhnbrüstchen in den parlamentarischen Frühstückszirkeln gut gemundet.

Dieses groteske Possentheater ist so nicht mehr hinnehmbar. Zumindest der Verein Antispam e.V. und seine Mitglieder kaufen es der Politik und den Institutionen in dieser Form so nicht mehr ab.

Kaffeefahrt bei Frankfurt/Oder gesprengt - Verkäufer pries billiges Brausepulver als angebliche Sauerstoffkur an

Den 30. Juni werden vermutlich so einige innovative, in der Senioren-Abzocke tätige fliegende Verkäufer nicht vergessen. Lief es doch an diesem Tag so gar nicht gut für sie. Denn leider waren ein Kamerateam von RTL und ein Mitglied unseres Vereins Antispam e.V. vor Ort. RTL hat dazu einen TV-Beitrag am 13.07.10 ausgestrahlt (in der Sendung "Die Punkt 12 Reporter"). Der Erlebnisbericht des Antispam e.V.-Mitglieds findet sich im Forum.

Zunächst einmal begann alles nach Plan, wie so viele dieser typischen Kaffeefahrten: die Teilnehmer, die vorher mit abstrusen Gewinnversprechen geködert worden waren, wurden mit dem Bus an verschiedenen Haltestellen in Berlin eingesammelt und zu einem entlegenen Gasthof nicht weit von der polnischen Grenze entfernt verfrachtet. In diesem Gasthof begann dann die übliche, auf mehrstündiger Dauer ausgelegte Verkaufsveranstaltung, auf der den alten Menschen allerlei Nutzloses zu astronomischen Preisen verkauft werden sollte. Der Verlauf dieser Verkaufsveranstaltung wurde diesmal durch mehrere Zeugen beobachtet - was leider ansonsten nur selten gelingt.

Als Erstes erstickte der Verkaufssprecher jegliche Hoffnung auf Auszahlung des versprochenen Gewinns im Keim, indem er in etwa folgendes dazu äußerte:

"Sie haben doch alle Ihre Einladung dabei, oder? Haben Sie die auch mal richtig gelesen: da steht, Sie hätten die Gewinnoption. Option, optional kennen Sie ja? Das heißt, es besteht die Möglichkeit, muss aber nicht so sein. Haben Sie das verstanden? Schauen Sie mal auf das Schreiben: Sie haben doch alle eine Gewinnnummer auf diesem Schreiben, oder? Ich habe hier eine versiegelten Umschlag. Wenn die Gewinnnummer im Umschlag mit der Ihrigen übereinstimmt, haben Sie gewonnen. Ansonsten nicht. Aber für jeden gibt es heute Gewinne. Das garantiere ich. Ist aber eine Überraschung, und die verrate ich Ihnen erst am Ende."


Bald danach ging es ans Eingemachte. Der Sprecher pries ein angebliches Wunderheilmittel mit markigen Worten wie den folgenden an:

"Was macht denn der Notarzt, wenn er einen Patienten erreicht? Er gibt ihm Sauerstoff. Das ist immer das erste, was er macht. Wissen Sie, Sauerstoff ist lebensnotwenig: ohne Essen überleben Sie 40 Tage, ohne Wasser 4 Tage und ohne Sauerstoff nur 4 Minuten, meine Damen und Herren! 4 Minuten, das ist nichts. Rufen Sie mal den Notarzt - der ist nicht in 4 Minuten bei Ihnen. Der braucht gerne mal 20 Minuten. Und das erste was er macht: er gibt dem Patienten Sauerstoff. Sauerstoff beruhigt den Körper und reaktiviert die Lebensgeister. Sauerstoff macht quasi munter! Ich will Ihnen heute etwas tolles vorstellen: Ein Gerät, das Sauerstoff produziert. Das ist für Ihre Gesundheit! Das ist Ihnen wichtig! Dieses Gerät, wenn es auf Ihrem Nachttisch steht, kann Ihr Lebensretter sein. Das kann er sein!"


Und weiter: er arbeite für eine Schweizer Firma, die es sich zur Aufgabe gemacht habe, dieses Gerät auch in Deutschland zu vertreiben. Es sei sehr aufwändig, dieses Gerät herzustellen. Er erzählte von Zuschüssen der Krankenkassen, von der Synthetisierung von Sauerstoff und erwähnte immer wieder, wie wichtig Sauerstoff für den Menschen sei. Er, bzw. diese "Schweizer Firma", stünden aktuell in Verhandlungen mit mehreren Herstellern, um das Produkt auch in Deutschland anbieten zu können. Der normale Preis betrage 3500 €. Ab September würde der RTL-Shop das Produkt auch zum Preis von 2800 € vertreiben. Er erwähnte dabei mehrfach den Firmennamen „Riva Star“.

Selbstverständlich ergab sich auf Nachfrage, dass der RTL-Shop nichts von diesem angeblich geplanten Verkauf wusste. Eine Firma namens "Riva Star" ist nicht im Schweizer Handelsregister auffindbar. Es gibt allerdings eine in Bremen beheimatete Firma, die beide Wörter im Namen trägt:

    Riva Star Ltd. & Co. KG
    Haferwende 23
    28357 Bremen

Ob der Verkaufssprecher diese Firma meinte, ist nicht bekannt.

Es ging weiter: Da er bei dieser Firma arbeiten würde, könne er da auch "am Preis drehen": 1000 € "Rabatt" – für den er Beifall haben wollte. Der weitere Redeschwall des Verkäufers endete damit, dass das System, bestehend aus einer Inhalationsvorrichtung und zwei Beuteln mit einem geheimnisvollen Pulver, für einen sagenhaften Freundschaftspreis von 898 € zu haben sei.

Dieser „Sauerstoffgenerator“ wurde dann aber nicht verkauft, sondern nur präsentiert. Es wurde zwar die Frage gestellt, wer sich vorstellen könne, ein solches "lebenswichtiges Gerät" zu erwerben, für das er dann Werbematerial herumgehen ließ. Aber er betonte immer wieder, er werde das Gerät heute nicht verkaufen.

Im weiteren Verlauf der Veranstaltung sollten dann auch Nahrungsergänzungsmittel mit angeblich heilender Wirkung verkauft werden - auch hier ein klarer Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen. Folgerichtig wurde die nächstgelegene Polizeiwache verständigt. Dort fühlte man sich aus unerfindlichen Gründen nicht recht zuständig. Das Ordnungsamt könne das auch allein.

Das Ordnungsamt erschien dann auch im Verkaufslokal, die Veranstaltung wurde aufgrund eines Verstoßes gegen § 56a GeWO beendet. Da jedoch keine Polizeibeamten mit anwesend waren, gelang es nicht, Beweismaterial zu beschlagnahmen, außerdem konnten eventuell unterschriebene Kaufverträge dadurch nicht annulliert werden.

Neugierig darauf, welche hoch geheimen Inhaltsstoffe dieser ominöse "Sauerstoffgenerator" wohl beherbergte, gelang es immerhin, die Inhaltsstoffe anhand der Verpackungsbeschriftung in Augenschein zu nehmen. Zunächst einmal klangen diese für den Laien recht geheimnisvoll.

Das Gerät bestand laut Aufschrift aus folgenden Bestandteilen:


Plastikschale
passender Deckel
Atemschlauch
Universal-Atemmaske

Zubereitung wie folgt:

1 Liter warmes Wasser in die Schale gießen
Beutel "1" in die Schale geben und im Wasser verrühren.

Inhalt des Beutels 1: 80 Gramm Natriumhydrogencarbonat und 0,5 Gramm 3-Oxo-L-gluconsäure-γ-lacton

Beutel "2" in die Schale geben und im Wasser verrühren.

Inhalt des Beutels 2: 2 Gramm 2-Hydroxypropan-1,2,3-tricarbonsäure

Deckel auf der Schale befestigen
Inhalationsmaske anziehen und eine halbe Stunde lang inhalieren, dabei jede Minute kurz unterbrechen.


Mit relativ geringen Kenntnissen der Chemie lässt sich das Geheimnis des kruden Wunderpulvers nun allerdings recht schnell entzaubern.

3-Oxo-L-gluconsäure-γ-lacton - das ist nämlich nichts anderes als Ascorbinsäure, oder im Volksmund "Vitamin C" genannt.

2-Hydroxypropan-1,2,3-tricarbonsäure - das ist nichts anderes als schnöde, billige Zitronensäure.

Natriumhydrogencarbonat wird auch "Natron" genannt und kommt z.B. als Triebmittel in Backpulver vor.

Jeder Chemiker weiß: Die Zitronensäure ergibt zusammen mit dem Natron nichts anderes als ein billiges, triviales
    Brausepulver.

Hier wird es dann etwas "gewürzt" mit Vitamin C (wie das allerdings durch die Atemluft aufgenommen werden soll, ist unerfindlich).

Wenn man Brausepulver in Wasser schüttet, dann entsteht nichts anderes als Kohlensäure, die sprudelt gar recht schön, und daraus entweicht schnödes, billiges
    Kohlendioxid (CO2).

Mit anderen Worten: In diesem angeblichen "Sauerstoffgenerator" kann nicht ein einziges Molekül Sauerstoff entstehen. Sondern es entstehen geringe Mengen Kohlendioxid, man könnte also im Prinzip auch Sprudelwasser in eine Schale gießen und das Gas aus den Blubberblasen einatmen. Die biologische Wirkung entspricht in etwa der des Daumenlutschens. Wenn man das Blubberwasser anschließend austrinkt, hat man immerhin etwas Vitamin C aufgenommen und schützt sich für 898 € eventuell vor Erkältungen.

Jeder Chemiker weiß auch, dass diese Inhaltsstoffe im chemischen Großhandel für wenige Euro pro Kilogramm zu haben sind. Der Ankauf des Plastikmaterials für die wundersamen Inhalationsgeräte dürfte die "Firma" wohl ebenfalls nicht in nennenswerte Unkosten stürzen. Die Gewinnspanne aus dem Verkauf des abstrusen Wunderheilmittels dürfte jeden Drogenhändler vor Neid erblassen lassen.

Wahrscheinlich würde der Verkaufssprecher im Nachhinein vehement bestreiten, dass er die Vorrichtung jemals mit Heilwirkung und als "Sauerstoffgenerator" beworben hat. Allein: Es wird ihm nichts nutzen. Denn, wie oben schon gesagt: Diesmal gab es leider gleich mehrere sichere Zeugen, die den Hergang jederzeit auch vor Gericht bestätigen werden. Über eine Strafanzeige wegen gewerbsmäßigen Betrugs darf bei den Herrschaften ebenfalls schon einmal eine gewisse Vorfreude aufkommen.

Einer der Verkäufer hat nach dem unverhofften Ende der Veranstaltung, als er beim Ausparken im Rückwärtsgang einen wütenden Knallstart hinlegen wollte, mit dem Fahrzeugheck unsanft einen Laternenmast gerammt. Der Blechschaden könnte dabei den Kaufpreis einer seiner Wunderkuren immerhin noch erheblich übersteigen. An diesen Tag denkt Monsieur hoffentlich noch lange zurück. Zur Beruhigung seiner Nerven empfehlen wir ihm eine einstündige Inhalation über dem wertvollen Brausepulver der Riva Star Ltd. & Co. KG. Das soll bei der Motivationsförderung innovativer Bremer Marketingspezialisten eine ganz erstaunliche Wirkung entfalten.

Wieder einmal wurde eine Kaffeefahrt gesprengt - aber viele andere finden täglich ungestört statt, leider. An diesem krassen Beispiel erkennen Sie, auf welch unverschämte Art in Deutschland alte Menschen von den Bremer und Cloppenburger Banden nach Strich und Faden über den Tisch gezogen werden. Informieren Sie sich in unserem Artikel über diese Kaffeefahrten:

Drucken Sie unseren Info-Flyer aus und zeigen Sie diesen den alten Menschen in Ihrer Umgebung.

Liebe spammer (25) ...


Liebe spammer,

ich bin wohl ein echter Glückspilz! Paypal teilt mir nämlich mit: Sie erhalten demnächst eine Zahlung. Ich grüble derzeit noch, vom wem die wohl kommt. Ist ein Erbonkel gestorben, von dem ich nicht weiß? Oder sind die 25,5 Mio. $ eingetroffen, die mir eine Bank in Hongkong avisiert hat? Ich bin gespannt. Eine International Promotions, von der ich noch nie gehört habe, versichert mir fast zeitgleich ein CATEGORY "A" WINNER" zu sein. Auch die STAATSLOTERIJ.NL verkündet mir Goodnews. Und MR. RICHARDSON, dessen Mailadresse ihn interessanter Weise als routh_johnson ausweist, beides sicher gelogen, teilt mir lapidar mit: YOU HAVE WON !!! Freida Groot von luckymail lässt sich auch nicht lumpen und sendet mir meine Winning Ref. No.zu. Wow! was für eine Woche.

Meine Glückssträhne muss sich dann ziemlich schnell herumgesprochen haben, weil es von Angeboten und Anfragen aktuell geradezu wimmelt: Partner with me versucht mich wohl deshalb ein James Dale Jr. zu kobern. Und auch PHOSA MHLONGO will mit mir laut Betreff ins "Geschäft." kommen. Leider teilt er oder sie mir das mit einem Punkt am Ende des Betreffs mit, was mein Spamfilter sofort übel nahm. Wirklich Pech! Vielleicht klappt es ein anderes Mal. Sicher hat der oder die Gute inzwischen jemand anderen gefunden. Man muss auch gönnen können. Bei meiner derzeitige Glückssträhne muss ich niemandem hinterher rennen, der sich nicht wenigstens dreimal bei mir meldet oder, so wie Andrzej Krause, gleich massiv droht: Letzte Mahnung: Werden Sie reich! Ja nee, ist klar, ich arbeite daran.

Eine mir ebenfalls unbekannte Ihre Lara Kamps, "Ihre" ist m. E. ein ziemlich merkwürdiger Vorname, die offenbar mit der Registrierungsstelle der netlivearena.com beim spammen zusammen arbeitet, sendet mir VERTRAULICH - vermutlich deshalb bcc: -  angebliche Zugangsdaten zu. Da ich in Erwartung des neuen Reichtums leider anderweitig beschäftigt bin, kann ich mich nicht um jeden Sche... kümmern und habe beide Mails weggeworfen. Ob das ein Fehler war? Denn schon bedroht mich PayPal mit der Nachricht: Stellen Sie wieder vollen Zugriff auf Ihr PayPal-Konto her. Schreck lass nach, und das so kurz vor dem Wochenende, wo ja schnell zusätzliche Ausgaben drohen. Gerade noch rechtzeitig fällt mir ein, dass ich gar kein Paypal-Konto habe. Vermutlich wäre die Domain accaunt.de - was für eine dämliche Schreibweise! - die ich diesbezüglich kontaktieren sollte, gar nicht mehr erreichbar gewesen, weil ich den Schrott sehr spät aus dem Müll gefischt habe. Ohne stimmige Details wird das nie etwas, ihr Phiskioten!

Bei dem ganzen Stress komme ich kaum noch dazu auf meine Gesundheit zu achten. Da trifft es sich außerordentlich gut, dass mir Dr. Mable Hufenberg aus Russland zusichert, Abnehmen geht jetzt endlich ohne Sport. Weiss ja auch jeder, der sich an den einen oder anderen Spontispruch erinnert: Sport ist Mord, Ich bezweifle allerdings, dass bei dem Angebot etwas anderes abnimmt als mein Kontostand. Aus diesem Grund habe ich es mir auch gespart nachzusehen, was mir eine Dr. Heidun Maier von einer arztpraxis empfehlen will. Vermutlich ist das auch ein lebensbedrohliches Mittel um Pfunde los zu werden. Liebe spam-Mafia: was eure Kunden vor allem loswerden wollen, sind eure Müllmails. Nicht, dass ich da Hoffnung hätte, aber wünschen wird man sich das noch können.

Auch das Aufgebot angeblicher Akademiker kann darüber nicht hinwegtäuschen, dass euer spam lästig und reichlich öde ist; immer die gleichen Themen: Pillen, Uhren, Sex. Die Möchtegern-Akademiker neigen dabei verstärkt zu deftigen Sprüchen. Z. B. die angebliche Prof. Dr. Erna Schroeder aus Polen, die im Betreff fordert Schluss mit der sch-laffen Moehre. Ich stehe ja auf frisches Gemüse - vom Markt. Frau Dr. Erna Kraus weiss um angebliche Weltmeisterschaften im "na, Sie wissen schon was" und empfiehlt Mittel, mit denen man dabei angeblich konkurrenzfähig wird. Leute, was soll das? Nicht nur dass ich bei der "Sportart" vermutlich nicht einmal die Kreisklasse erreiche, ich bin glücklich verheitratet und meine Zeit als regionaler Casanova ist lange vorbei, so gilt für mich in jedem Fall Fairness. Und das bedeutet natürlich: "Keine Macht den Drogen".  Ihr könnt eure gefälschten blauen Pillen also stecken lassen. Übrigens, die einzige Erna, die ich kenne, ist "Klein Erna" und eine echte Witzfigur. Die Häufung dieses Vornamens in Mails ist daher so ungewöhnlich, dass es auffällt. Das gebildete Frauen eine große Leidenschaft darin entwickeln sich möglichst vulgär auszudrücken, glaube ich schon gar nicht. Ich empfehle also dringend etwas kultivierter aufzutreten, sonst wird das nichts mit dem "Nahkampf".  Vermutlich haben die "studierten Damen" zusammen mit Darrel Fox einige Zeit im nudistcampus verbracht.

CHIEF JAMES IBORI brüllt mich nicht nur mit einem Fake-Namen an, sondern ist auch sonst sehr laut: HELP ME, MY ENEMIES ARE AFTER ME. Ob es wirklich sinnvoll ist sich auf der Flucht via Internet an völlig Unbekannte zu wenden, die weit weg wohnen? Natürlich antworte ich nicht, denn eher verliert man Geld als der "Chief" sein Leben.

Wer immer noch glaubt, dass Microsoft eine globale E-Mail-Lotterie veranstaltet und wahllos Mails mit dem Betreff HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH .............. Microsoft Winner bzw. CONGRATULATIONS.............. Microsoft Winner versendet, verdient es nicht besser. Das Microsoft meine Mailadresse besitzt, ist unwahrscheinlich: ich hatte noch nie einen Grund mich bei Bill Gates zu beschweren, denn der Text hier entsteht auf einem Linux-System. Auch ist kaum anzunehmen, dass jemand, der eine Verlosung startet, ohne dass die angeblichen Teilnehmer dafür Geld einsetzen müssen, mit dutzenden Mails in mehreren Sprachen dem offenbar uninteressierten Gewinner auffordert zu reagieren. Wie rät schon Lopez Pedro: carefully read this mail. Richtig, spammer! Hier tun es schon der Betreff und Sendeadresse, meint jedenfalls mein Spamfilter. Brian Dennis, der ängstlich anfragt CAN I TRUST YOU? kann ich beruhigen: sein spam ging ungelesen in die Tonne, ist also vertraulich und sicher. Das gilt auch für die Nachricht von Larisa Sonsnitkaya<(i>, die laut Mailadresse Susan Fernando heisst. Liebe Larisa/Susan: Dein Gebrüll BEMÜHUNG ZU VERWENDET IHM FÜR DIE KINDER DES GOTTES! ist aus Deiner Sicht bestimmt angebracht. Ich verstehe von dem Stuss dennoch kein Wort.

Liebe spammer, wenn ihr so weiter macht, dann kommen wir nie ins Geschäft. Und das ist auch gut so!

M. Boettcher

Verfassungsbeschwerde gegen ELENA - jetzt mitzeichnen!

Der Antispam e. V. unterstützt die Verfassungsbeschwerde gegen den elektronischen Entgeltnachweis (ELENA). Der elektronische Entgeltnachweis, stellt nach Ansicht des Antispam e. V. eine unnötige Datensammlung dar, die den Bürger für den Staat allzu transparent werden lässt. Wir erachten jegliche unnötige Anhäufung von Datenbergen als kritisch, da, wie die Datenskandale in der Vergangenheit wiederholt gezeigt haben, u. a. nicht gewährleistet ist, dass nicht durch Unbefugte drauf Zugriff genommen wird.

Details zu ELENA finden sich hier.
Die Verfassungsbeschwerde kann hier mitgezeichnet werden: https://petition.foebud.org/petitions/6/start

Bitte die extrem kurze Frist beachten, in der der Brief zurückgeschickt werden muss. Spätesten nächste Woche muss das Schreiben abgeschickt werden.

Bundesverfassungsgericht kippt die Vorratsdatenspeicherung

Das Bundesverfassungsgericht hat mit einem heute verkündeten Urteil die umstrittene Vorratsdatenspeicherung (VDS) gekippt.

Anhand der im Jahr 2008 eingeführten VDS konnte über sechs Monate lang festgestellt werden:

- Wer mit wem wann telefoniert hat (Bei Mobiltelefonen: mit Standortspeicherung)
- Wer mit wem wann eine e-Mail ausgetauscht hat
- Wer wann mit welcher IP-Adresse im Internet gesurft hat

Nach der im Dezember 2009 stattgefundenen mündlichen Verhandlung wurde heute (02.03.10) das Urteil verkündet.
Nach Ansicht des Gerichts stellt die VDS in ihrer jetzigen Form einen Verstoß gegen das Fernmeldegeheimnis dar, sie sei nicht verhältnismäßig. Fehlende Datensicherheit und Verschlüsselung lüden zum Missbrauch ein und Betroffene würden über die Verwendung ihrer Daten nicht benachrichtigt. Auch sei Deutschland bei der Umsetzung des europäischen Rechts ohne Not über die Vorgaben hinausgegangen. Kritisiert wird bezüglich der gekippten Gesetze insgesamt die fehlende Transparenz sowie die mangelhaft ausformulierte Normenklarheit bezüglich der Begrenzung der möglichen Zwecke der Datenverwendung.

Die bisher gespeicherten Daten müssen gemäß dieses Urteils von den Providern ersatzlos gelöscht werden. Es wurde auch keine Übergangsregelung zugelassen, sondern das Gericht hat keine anderen Möglichkeiten gesehen, als die Paragraphen 113 a und b TKG sowie 100 g Abs. 1 Satz 1 StPO im Hinblick auf die Erfassung von Verkehrsdaten insgesamt für nichtig zu erklären und mit sofortiger Wirkung aufzuheben.

Das Urteil wird von vielen Seiten als Stärkung der Balance zwischen Sicherheitsinteressen und Persönlichkeitsrechten begrüßt.

Die VDS wird von einer deutlichen Mehrheit der Bevölkerung abgelehnt.

Insbesondere wird die fehlende Verhältnismäßigkeit kritisiert, die darin besteht, dass bereits ohne irgendein bestehendes Verdachtsmoment alle Verbindungsdaten aufgezeichnet werden.
Gerade dies wollte das Verfassungsgericht jedoch so nicht sehen. Eine anlasslose Speicherung der Verkehrsdaten sei nicht grundsätzlich unverhältnismässig. Die Unverhältnismässigkeit ergebe sich jedoch dann, wenn die Verwendungszwecke der Datenübermittlung nicht ausreichend mit Normen geregelt seien, und wenn es an der Datensicherheit fehle.

Zu den Leitsätzen und zur offiziellen Seite des Bundesverfassungsgerichts

Webseite des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung

Artikel bei Heise.de

Verbraucherzentrale NRW sammelt Beschwerden gegen Telefonwerbung

Im August 2009 war eine Gesetzesnovelle gegen unlautere Telefonwerbung in Kraft getreten.

Es wurden Werbeanrufe mit unterdrückter Rufnummernanzeige verboten.
Es wurden Ordnungsgelder gegen unlautere Werbeanrufe festgelegt.

Jedoch wurde die im Vorfeld diskutierte Initiative, dass Verträge nach Werbeanrufen nur mit nachträglicher Unterschrift gültig sein sollten, im Rahmen der Beratung im Bundestagsausschuss verworfen. Dabei wäre gerade diese Maßnahme nach einhelliger Meinung von Verbraucherschützern besonders dazu geeignet gewesen, die gefährdete Zielgruppe der Senioren sowie der unerfahrenen Verbraucher besser zu schützen, indem man die Rechtssicherheit erheblich verbessert hätte. Dies wurde jedoch auf Betreiben der Marketing-Lobby unterlassen.

Nachdem das neue Gesetz nun seit 6 Monaten besteht, ist es an der Zeit, eine Zwischenbilanz zu ziehen. Diese Bilanz fällt sehr schlecht aus. Nach Meinung der Verbraucherzentralen hat das neue Gesetz nicht zu einer Verminderung der Belästigung der Verbraucher durch Werbeanrufe geführt. Dies deckt sich auch absolut mit den Beobachtungen des Antispam e.V. Auch wir können anhand der vielen Wortmeldungen im Forum nur konstatieren, dass die Belästigung unvermindert anhält, vielleicht sogar hinsichtlich der ausgeübten Methoden sogar noch frecher und dreister geworden ist. So wird beispielsweise das Verbot von Werbeanrufen mit unterdrückter Rufnummer einfach damit umgangen, dass die Callcenter eine gefälschte Rufnummernkennung übermitteln, was durch sogenanntes "VoIP-Spoofing" technisch relativ einfach möglich ist. Da die wenigsten Telefonnetzteilnehmer über eine Fangschaltung verfügen, ist dies für die Callcenter ohne allzu großes Risiko möglich. Der Störer ist dann regelmäßig nicht ermittelbar, und auch die Bundesnetzagentur, die theoretisch Ordnungsgelder verhängen dürfte, kann in diesen Fällen nur im Trüben fischen. Damit sind die theoretisch bestehenden Verbote reine Makulatur, nichts als Wattestäbchen.

Das alles war bereits während des Gesetzgebungsverfahrens absehbar und wurde im übrigen auch von den Verbraucherschutzverbänden so vorausgesehen.

Von politischer Seite her ist geplant, das neue Gesetz erst nach drei Jahren einer "Erfahrungsprüfung", einer "Evaluation", zu unterziehen.

So lange will freilich die Verbraucherzentrale NRW nicht mehr warten.
Man hat daher jetzt angekündigt, Verbraucherbeschwerden im großen Stil zu sammeln, um den Druck auf die Politik zu erhöhen, und eine vorzeitige Nachbesserung des Gesetzes zu forcieren.

Diese Initiative der Verbraucherzentrale NRW findet die Unterstützung von unserer Seite. Wir fordern daher unsere Leser und Forennutzer, die von Telefonwerbung belästigt werden, dazu auf, an der Aktion teilzunehmen und ebenfalls ihre Beschwerde der Verbraucherzentrale NRW zukommen zu lassen.

Die betreffende Webseite der VZ NRW finden Sie hier:
VZ NRW - Aktion im Kampf gegen belästigende Telefonwerbung

Polizeiermittlungen zu gewerbsmäßigem Betrug bei Telefongewinnspielabzocke: oft ein hilfloses Trauerspiel

Immer wieder wird in unserem Forum über die Abzocke mit Gewinneintragungsdiensten nach Werbeanrufen berichtet.
Bei den verantwortlichen Abzockern handelt es sich um ein bandenmäßig organisiertes Kartell, das deutsche Outbound-Callcenter zur Telefonwerbung für diese ominösen Dienstleistungen beauftragt. Diese Callcenter terrorisieren nun schon seit Jahr und Tag fast ungestört durch Gesetzgebung und Strafverfolgung die Verbraucher. Die Werbegespräche, mittels derer den Verbrauchern durch arglistige Täuschung Verträge zur "Gewinn"spielteilnahme untergeschoben werden, sowie das weitere Vorgehen der beteiligten "Firmen" erfüllen alle Straftatbestände des banden- und gewerbsmäßigen Betrugs, im Grunde genommen auch den der Gründung einer kriminellen Vereinigung.

Man sollte also eigentlich meinen, dass Polizei und Justiz angesichts der langen Zeitspanne, seit der diese Betrugsaktionen bereits bekannt sind, den einen oder anderen Anknüpfungspunkt gefunden hätten, um die Verantwortlichen, unter denen sich nicht nur Österreicher, sondern auch Deutsche befinden, dingfest zu machen.

Weit gefehlt. Offenbar ist man nicht nur nicht in der Lage, die Täter ausfindig zu machen. Nein, man verplempert mit zielloser, unkoordinierter Ermittlungsarbeit Zeit und Ressourcen und beschuldigt gern einmal den Falschen.
Heute erhielt der gemeinnützige Verbraucherschutzverein Antispam e.V. bereits zum zweitenmal innerhalb von vier Wochen eine polizeiliche Anfrage. Wir sollen als indirekt Beschuldigte durch ein Betrugskommissariat aus Rheinland-Pfalz befragt werden, da wir angeblich für einen Gewinnspieldienst unberechtigt sechsmal Geld von einem fremden Konto abgebucht hätten.

Dabei stammt die Anschuldigung nicht etwa vom Anzeigenerstatter selbst, denn dieser hatte Anzeige gegen Unbekannt erstattet. Der ermittelnde Beamte selbst hatte "schnell mal eben" bei Google den Namen des Gewinneintragungsdienstes eingegeben und dort - welch Wunder - unser Internetforum gefunden, weil dieses naturgemäß wegen der vielen Wortmeldungen zu dieser Abzockerei an vorderster Stelle bei Google steht. Dann hat der Beamte unser Impressum aufgerufen, dieses offenbar jedoch auch nicht richtig gelesen, jedoch dort immerhin unsere Faxnummer aufgefunden und uns daraufhin die Anfrage zur Beschuldigtenvernehmung zugestellt. Und zwar mit allen persönlichen Daten der anzeigenden Person, Kontodaten, etc..

Unter den aktiven Personen unseres Vereins befinden sich nicht nur "Normalbürger", sondern auch Juristen und Polizeibeamte. Diese schütteln angesichts so einer Ziel- und Hilflosigkeit nur noch fassungslos den Kopf. Immerhin ist dies beileibe kein Einzelfall, sondern es gab erst kürzlich in einem ähnlich gelagerten Fall eine Beschuldigtenvernehmung unseres Vereinsvorsitzenden im Auftrag einer Hamburger Polizeibehörde. Dabei wäre es in so einem Fall eigentlich ein Leichtes, durch Auskunftsersuchen an die abbuchende Bank den Inhaber des abbuchenden Geschäftskontos zu ermitteln. Tatsächlich stand dieses Unternehmen im aktuellen Fall sogar ausdrücklich auf dem Kontoauszug vermerkt. Ein Blick in das Impressum der betreffenden Webseite hätte hier gereicht, es handelt sich ausnahmsweise einmal nicht um eine Briefkastenadresse, sondern um eine auffindbare Gesellschaft mit Geschäftssitz in Deutschland.

Ob hier mangelndes Engagement, mangelnde Kenntnisse und Fähigkeiten, Überlastung oder sonstige Umstände ausschlaggebend sind, steht zunächst einmal dahin.
Jedenfalls stellt sich die Frage, ob man in Deutschland auf politischer Seite ernsthaft noch glaubt, man könne mit derart schlampiger Arbeit den Kampf gegen die organisierte Wirtschaftskriminalität aufnehmen. Bei diesen Kriminellen handelt es sich um ausgekochte und skrupellose Täter, die nicht nur sämtliche vermeintlichen oder tatsächlichen Rechtslücken ganz genau kennen und ausnutzen, sondern die auch mit allen Mitteln der Verschleierung der Gesellschaftsverhältnisse und Geldbewegungen arbeiten. Will man diesen Sumpf wirklich austrocknen, so braucht es hier fähige, geschulte Beamte und Staatsanwälte, die sich nicht nur im Internet auskennen, sondern die auch Kenntnisse im Verbraucher- und Wirtschaftsrecht aufweisen sollten.

In die Schaffung einer schlagkräftigen Truppe gegen organisierte Wirtschaftskriminalität scheint man in Deutschland jedoch von politischer Seite her nicht wirklich investieren zu wollen. Was nutzen die schönsten Gesetze, wenn ihre Einhaltung nicht konsequent garantiert wird, wenn es zu einer Erosion des Rechts- und Wertesystems kommt? Will man einfach kapitulieren? Meint man vielleicht im Gegenteil sogar, dass die eine oder andere Gaunerei und Abzockerei eigentlich nur gut und gesund sei für den Wirtschaftsstandort Deutschland? Weil hier angeblich "Arbeitsplätze" in der Callcenterindustrie geschaffen werden? Meint man, durch ein liberalistisches, aktives Wegschauen "neue innovative Marketingmodelle" fördern zu müssen?

Diesen Fragen sollte sich die Politik ernsthaft stellen. Der Verein Antispam e.V. hat daher die zuständigen Institutionen informiert und um Stellungnahme gebeten.

Es ist amtlich: Offline-Billing-Abzocke für Telefonsex über Ortsnetznummern ist rechtswidrig. Bundesnetzagentur hat Nummern zurecht abgeschaltet - Urteil des OVG NRW.

Seit mehreren Jahren macht eine besonders perfide Art der Telefonabzocke in Deutschland die Runde. Es geht hierbei um obskure Telefonsex-Hotlines, deren Gebührenabrechnung jedoch nicht über 0900-Mehrwertnummern erfolgt, sondern unter Nutzung ganz normaler Ortsnetz-Telefonnummern.

Diese Abzockmasche funktioniert dergestalt, dass diese normalen Telefonnummern z.B. in BTX-Flirt-Annoncen im Fernsehen beworben wurden. Es hat aber auch Lockvogelannoncen in Zeitungen und in Flirtportalen im Internet gegeben. Unter der Anwahl einer normalen Telefonnummer vermutet der Normalbürger nicht, dass sich dahinter eine teure, kostenpflichtige Hotline verbirgt. Der Preishinweis in den Annoncen erfolgt entweder gar nicht, oder sehr schlecht sichtbar, in wechselnder Laufschrift, nur unter kurzem Betrachtungsabstand erkennbar.

Nach Anruf auf der betreffenden Nummer hört der Anrufer ein Abfragemenü, er möge ein paar Tasten drücken, um z.B. Informationen zu erhalten. Ein Preishinweis erfolgt auch dabei entweder gar nicht oder relativ spät. Die "Dienstleistung", das sogenannte "erotische Angebot", besteht in der Möglichkeit, ein handelsübliches Allerwelts-Gestöhne in Form einer Audio-Aufzeichnung anhören zu dürfen.

Die meisten Anrufer haben entweder vorher schon aufgelegt, oder sind nach spätestens ein bis zwei Minuten in aller Regel "bedient" und legen auf. Nun denken sie sich: es kann ja eigentlich nicht viel passieren, der "Unternehmer" hat keine Namensangaben, keine Adresse, nur die anrufende Telefonnummer.

Ein Trugschluss, wie es sich bald zeigen wird.
Einige Tage später erfolgt ein ganz unverfänglicher Anruf z.B: eines angeblichen Paketdienstes. Man habe hier ein nicht zustellbares Paket und bräuchte "nur mal eben schnell" den Namen und die Adresse, um ausliefern zu können. - Und, schwupps, zappelt man in der Falle.
Oft kommen auch bösartige Anrufe von beauftragten, freiberuflichen Call-Agenturen, in denen man mit unangenehmen Rechtsfolgen bedroht und dazu genötigt wird, die Daten herauszugeben.

Da sich der Anbieter nun auf diese Weise die persönlichen Daten erschlichen hat, kann er nun bösartige Rechnungen und Mahnungen für einen angeblich geschlossenen, kostenpflichtigen Dienstleistungsvertrag zustellen. Man habe ein kostenpflichtiges Angebot wahrgenommen, schließlich habe man ja auch die AGB des Anbieters im Internet ansehen können, man habe jetzt gefälligst 72 Euro für einen Monat eine Stunde kostenlose, hochqualitative und wertvolle Telefonerotik zu zahlen. Falls nicht gezahlt wird, meldet sich bald darauf ein Inkassobüro oder Anwalt. Hier wird dann unverblümt mit allen möglichen angeblich unmittelbar bevorstehenden Rechtsfolgen gedroht und genötigt, um ohne bestehende Rechtsgrundlage die Forderungen einzutreiben: Mahnbescheid, Pfändung, Schufa-Eintrag, und was dergleichen Nettigkeiten mehr sind.

Dabei sind die Forderungen rechtlich vollkommen haltlos. Anhand der grob vernachlässigten Informationspflichten (keine Anbieterkennzeichnung, kein Preishinweis, etc.) kann ein angeblich auf diese Weise geschlossener "Dienstleistungsvertrag" als nichtig betrachtet werden. Zudem handelt es sich um eine bewusste Umgehung des Telekommunikationsgesetzes, wo für die Nutzung kostenpflichtiger Premiumdienste eigentlich die dafür eingerichteten 0900-Nummerngassen vorgesehen sind. Das wissen die Anbieter auch ganz genau. Und so war es folgerichtig, dass sie innerhalb mehrerer Jahre nicht in einem einzigen Fall jemals einen Betroffenen verklagt haben, der die Zahlung verweigert hat. Und das trotz der Zahl von sicherlich zehntausenden Betroffenen. Auch hier wird also, genau wie bei der Webseiten-Abzocke mit den versteckten Kostenfallen, mit einem untergeschobenen Vertrag gearbeitet, um dann nötigende Inkassomahnungen zustellen zu können, was immer wieder der einzige Zweck solcher Geschäftsmodelle ist. Der luxuriöse Lebensstil der Betreiber finanziert sich dabei lediglich durch diejenigen Opfer, die sich von dem Drohgehabe einschüchtern lassen und zahlen.

Aufgrund des wirklich unhaltbaren Zustands hatte der Antispam e.V. im Februar 2009 eine Anfrage an die Bundesnetzagentur gerichtet, mit der dringenden Bitte, sämtliche sich aus dem Telekommunikationsrecht ergebenden rechtlichen Möglichkeiten gegen dieses Geschäftsmodell zu prüfen. Wir hatten damals schon unsere Auffassung geäußert, dass in diesem eine bewusste Umgehung des Telekommunikationsgesetzes zu sehen sei. Schließlich unterlaufe man hierbei die Regulierungsbestimmungen des TKG bezüglich der Preishöchstgrenzen und Preisansage.
Einige Zeit später erhielten wir eine vertröstende Antwort der Bundesnetzagentur, in der zugesagt wurde, die Sachlage weiter zu prüfen, jedoch ohne uns allzu viel Hoffnung machen zu wollen. Die Thematik umfasse "verschiedene Bereiche des Telekommunikationsrechts, vor allem aber auch des Zivilrechts", und es gebe auch Fälle, bei denen "ähnlich gelagerte Sachverhalte eine andere Bewertung erfordern (z.B. Abrechnung des Telefonates zwischen einem Arzt und einem Privatpatienten)".

Mit einer positiven Wendung hatten wir in dieser Sache eigentlich bereits nicht mehr gerechnet. Nun ist überraschend über den Jahreswechsel bekanntgeworden, dass die Bundesnetzagentur doch massiv eingegriffen hat und dem bunten Treiben nicht mehr länger zuschauen wollte.
Man hat einer Krefelder Firma eine ganze Reihe von Ortsnetznummern per Verfügung abschalten lassen - wegen Missbrauchs.

Die Firma wollte dies jedoch nicht auf sich sitzenlassen und hat in einem Eilverfahren versucht, die Abschaltungsanordnung aufheben zu lassen.
Das Oberverwaltungsgericht NRW hat jedoch der Bundesnetzagentur Recht gegeben. Die Abschaltungsanordnung war zurecht erfolgt. Begründet wurde dies damit, dass mit dem Geschäftsmodell des sogenannten "Offline-Billings", also einer Gebührenberechnung an der normalen Telefonrechnung des Teilnehmernetzbetreibers vorbei, und unter Umgehung der eigentlich dafür vorgesehenen 0900-Nummerngassen, eine bewusste Umgehung des Telekommunikationsgesetzes betrieben werde. Alle notwendigen Voraussetzungen des sogenannten Umgehungsverbots in Paragraph 66l TKG seien erfüllt, so das Gericht. Die konkrete Ausgestaltung der Sex-Hotline habe die verbraucherschützenden Vorschriften des TKG umgangen. So seien die gesetzlichen Anforderungen an den Verbraucherschutz im Hinblick auf Preistransparenz und Preishöchstgrenzen nicht eingehalten worden.

"Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts bestätigt den Ansatz der Bundesnetzagentur, auch bei Geschäftsmodellen einzuschreiten, die darauf abzielen, durch kreative rechtliche Gestaltungen den Anwendungsbereich der besonderen telekommunikationsrechtlichen Schutzvorschriften zu umgehen", sagte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.

Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts bestätigt aber auch den Denkansatz des Antispam e.V., den dieser bereits im Februar 2009 der Bundesnetzagentur mitgeteilt hatte. Nun denn - es ging also doch.

Ob man damit von einem Ende des Geschäftsmodells sprechen kann, ist momentan offen. Wir halten dies jedoch für sehr wahrscheinlich, zumindest aber dürften die Betreiber einen empfindlichen Dämpfer erhalten haben. Es dürfte nun nicht nur für das Krefelder Unternehmen, sondern auch für ein gewisses hessisch-böhmisches Unternehmen massive Probleme geben, dies noch weiter zu betreiben, wenn dann binnen kurzer Frist etwa neu erschlichene Festnetznummern wieder abgeschaltet werden. Insofern begrüßen wir zusammen mit der Bundesnetzagentur die Gerichtsentscheidung. Es ergibt sich auch eine Signalwirkung auf andere kreative Geschäftsmodelle, mit denen eine kreative Umgehung des TK-Rechts unter Ausnutzung von Rechtsnischen erfolgt.

Handlungsbedarf zur Abschaltung weiterer Rufnummern besteht in jedem Fall, uns liegt eine Kopie aktueller, neuer BTX-Köder-Annoncen der Krefelder Firma vor, aus der hervorgeht, dass sich die Firma bereits wieder neue Ortsnetznummern besorgt hat.

Wir können nunmehr den Betroffenen dieser primitiven Abzocke daher nur dringend empfehlen, die betreffenden Ortsnetznummern sofort der Bundesnetzagentur zu melden, damit diese möglichst schnell abgeschaltet werden.
Hier der Link zum Beschwerdeformular:
http://www.bundesnetzagentur.de/media/archive/7662.pdf

Natürlich gilt weiterhin die Empfehlung, Rechnungen und Mahnungen aus dieser Abzocke nicht zu bezahlen und auch nicht auf die Drohschreiben zu reagieren. Es gibt keinerlei Rechtsgrundlage für die Forderung - nach diesem Urteil erst recht nicht.
Bei fortgesetzten Drohungen sollten Sie sich vielleicht sogar einmal näher über die in diesem Fall nun sehr aussichtsreiche Möglichkeit der negativen Feststellungsklage informieren:
http://www.antispam.de/wiki/Negative_Feststellungsklage
Dies ist dann erfolgversprechend, wenn das Unternehmen seinen Geschäftssitz in Deutschland hat und mit ladungsfähiger Anschrift ermittelbar ist.

Hintergrundinfo zu dieser Art der Offline-Billing-Abzocke:
http://www.antispam.de/wiki/SMS-Abo-Falle
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