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Antispam e. V. News

Verfassungsbeschwerde gegen ELENA - jetzt mitzeichnen!

Der Antispam e. V. unterstützt die Verfassungsbeschwerde gegen den elektronischen Entgeltnachweis (ELENA). Der elektronische Entgeltnachweis, stellt nach Ansicht des Antispam e. V. eine unnötige Datensammlung dar, die den Bürger für den Staat allzu transparent werden lässt. Wir erachten jegliche unnötige Anhäufung von Datenbergen als kritisch, da, wie die Datenskandale in der Vergangenheit wiederholt gezeigt haben, u. a. nicht gewährleistet ist, dass nicht durch Unbefugte drauf Zugriff genommen wird.

Details zu ELENA finden sich hier.
Die Verfassungsbeschwerde kann hier mitgezeichnet werden: https://petition.foebud.org/petitions/6/start

Bitte die extrem kurze Frist beachten, in der der Brief zurückgeschickt werden muss. Spätesten nächste Woche muss das Schreiben abgeschickt werden.

Bundesverfassungsgericht kippt die Vorratsdatenspeicherung

Das Bundesverfassungsgericht hat mit einem heute verkündeten Urteil die umstrittene Vorratsdatenspeicherung (VDS) gekippt.

Anhand der im Jahr 2008 eingeführten VDS konnte über sechs Monate lang festgestellt werden:

- Wer mit wem wann telefoniert hat (Bei Mobiltelefonen: mit Standortspeicherung)
- Wer mit wem wann eine e-Mail ausgetauscht hat
- Wer wann mit welcher IP-Adresse im Internet gesurft hat

Nach der im Dezember 2009 stattgefundenen mündlichen Verhandlung wurde heute (02.03.10) das Urteil verkündet.
Nach Ansicht des Gerichts stellt die VDS in ihrer jetzigen Form einen Verstoß gegen das Fernmeldegeheimnis dar, sie sei nicht verhältnismäßig. Fehlende Datensicherheit und Verschlüsselung lüden zum Missbrauch ein und Betroffene würden über die Verwendung ihrer Daten nicht benachrichtigt. Auch sei Deutschland bei der Umsetzung des europäischen Rechts ohne Not über die Vorgaben hinausgegangen. Kritisiert wird bezüglich der gekippten Gesetze insgesamt die fehlende Transparenz sowie die mangelhaft ausformulierte Normenklarheit bezüglich der Begrenzung der möglichen Zwecke der Datenverwendung.

Die bisher gespeicherten Daten müssen gemäß dieses Urteils von den Providern ersatzlos gelöscht werden. Es wurde auch keine Übergangsregelung zugelassen, sondern das Gericht hat keine anderen Möglichkeiten gesehen, als die Paragraphen 113 a und b TKG sowie 100 g Abs. 1 Satz 1 StPO im Hinblick auf die Erfassung von Verkehrsdaten insgesamt für nichtig zu erklären und mit sofortiger Wirkung aufzuheben.

Das Urteil wird von vielen Seiten als Stärkung der Balance zwischen Sicherheitsinteressen und Persönlichkeitsrechten begrüßt.

Die VDS wird von einer deutlichen Mehrheit der Bevölkerung abgelehnt.

Insbesondere wird die fehlende Verhältnismäßigkeit kritisiert, die darin besteht, dass bereits ohne irgendein bestehendes Verdachtsmoment alle Verbindungsdaten aufgezeichnet werden.
Gerade dies wollte das Verfassungsgericht jedoch so nicht sehen. Eine anlasslose Speicherung der Verkehrsdaten sei nicht grundsätzlich unverhältnismässig. Die Unverhältnismässigkeit ergebe sich jedoch dann, wenn die Verwendungszwecke der Datenübermittlung nicht ausreichend mit Normen geregelt seien, und wenn es an der Datensicherheit fehle.

Zu den Leitsätzen und zur offiziellen Seite des Bundesverfassungsgerichts

Webseite des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung

Artikel bei Heise.de

Verbraucherzentrale NRW sammelt Beschwerden gegen Telefonwerbung

Im August 2009 war eine Gesetzesnovelle gegen unlautere Telefonwerbung in Kraft getreten.

Es wurden Werbeanrufe mit unterdrückter Rufnummernanzeige verboten.
Es wurden Ordnungsgelder gegen unlautere Werbeanrufe festgelegt.

Jedoch wurde die im Vorfeld diskutierte Initiative, dass Verträge nach Werbeanrufen nur mit nachträglicher Unterschrift gültig sein sollten, im Rahmen der Beratung im Bundestagsausschuss verworfen. Dabei wäre gerade diese Maßnahme nach einhelliger Meinung von Verbraucherschützern besonders dazu geeignet gewesen, die gefährdete Zielgruppe der Senioren sowie der unerfahrenen Verbraucher besser zu schützen, indem man die Rechtssicherheit erheblich verbessert hätte. Dies wurde jedoch auf Betreiben der Marketing-Lobby unterlassen.

Nachdem das neue Gesetz nun seit 6 Monaten besteht, ist es an der Zeit, eine Zwischenbilanz zu ziehen. Diese Bilanz fällt sehr schlecht aus. Nach Meinung der Verbraucherzentralen hat das neue Gesetz nicht zu einer Verminderung der Belästigung der Verbraucher durch Werbeanrufe geführt. Dies deckt sich auch absolut mit den Beobachtungen des Antispam e.V. Auch wir können anhand der vielen Wortmeldungen im Forum nur konstatieren, dass die Belästigung unvermindert anhält, vielleicht sogar hinsichtlich der ausgeübten Methoden sogar noch frecher und dreister geworden ist. So wird beispielsweise das Verbot von Werbeanrufen mit unterdrückter Rufnummer einfach damit umgangen, dass die Callcenter eine gefälschte Rufnummernkennung übermitteln, was durch sogenanntes "VoIP-Spoofing" technisch relativ einfach möglich ist. Da die wenigsten Telefonnetzteilnehmer über eine Fangschaltung verfügen, ist dies für die Callcenter ohne allzu großes Risiko möglich. Der Störer ist dann regelmäßig nicht ermittelbar, und auch die Bundesnetzagentur, die theoretisch Ordnungsgelder verhängen dürfte, kann in diesen Fällen nur im Trüben fischen. Damit sind die theoretisch bestehenden Verbote reine Makulatur, nichts als Wattestäbchen.

Das alles war bereits während des Gesetzgebungsverfahrens absehbar und wurde im übrigen auch von den Verbraucherschutzverbänden so vorausgesehen.

Von politischer Seite her ist geplant, das neue Gesetz erst nach drei Jahren einer "Erfahrungsprüfung", einer "Evaluation", zu unterziehen.

So lange will freilich die Verbraucherzentrale NRW nicht mehr warten.
Man hat daher jetzt angekündigt, Verbraucherbeschwerden im großen Stil zu sammeln, um den Druck auf die Politik zu erhöhen, und eine vorzeitige Nachbesserung des Gesetzes zu forcieren.

Diese Initiative der Verbraucherzentrale NRW findet die Unterstützung von unserer Seite. Wir fordern daher unsere Leser und Forennutzer, die von Telefonwerbung belästigt werden, dazu auf, an der Aktion teilzunehmen und ebenfalls ihre Beschwerde der Verbraucherzentrale NRW zukommen zu lassen.

Die betreffende Webseite der VZ NRW finden Sie hier:
VZ NRW - Aktion im Kampf gegen belästigende Telefonwerbung

Polizeiermittlungen zu gewerbsmäßigem Betrug bei Telefongewinnspielabzocke: oft ein hilfloses Trauerspiel

Immer wieder wird in unserem Forum über die Abzocke mit Gewinneintragungsdiensten nach Werbeanrufen berichtet.
Bei den verantwortlichen Abzockern handelt es sich um ein bandenmäßig organisiertes Kartell, das deutsche Outbound-Callcenter zur Telefonwerbung für diese ominösen Dienstleistungen beauftragt. Diese Callcenter terrorisieren nun schon seit Jahr und Tag fast ungestört durch Gesetzgebung und Strafverfolgung die Verbraucher. Die Werbegespräche, mittels derer den Verbrauchern durch arglistige Täuschung Verträge zur "Gewinn"spielteilnahme untergeschoben werden, sowie das weitere Vorgehen der beteiligten "Firmen" erfüllen alle Straftatbestände des banden- und gewerbsmäßigen Betrugs, im Grunde genommen auch den der Gründung einer kriminellen Vereinigung.

Man sollte also eigentlich meinen, dass Polizei und Justiz angesichts der langen Zeitspanne, seit der diese Betrugsaktionen bereits bekannt sind, den einen oder anderen Anknüpfungspunkt gefunden hätten, um die Verantwortlichen, unter denen sich nicht nur Österreicher, sondern auch Deutsche befinden, dingfest zu machen.

Weit gefehlt. Offenbar ist man nicht nur nicht in der Lage, die Täter ausfindig zu machen. Nein, man verplempert mit zielloser, unkoordinierter Ermittlungsarbeit Zeit und Ressourcen und beschuldigt gern einmal den Falschen.
Heute erhielt der gemeinnützige Verbraucherschutzverein Antispam e.V. bereits zum zweitenmal innerhalb von vier Wochen eine polizeiliche Anfrage. Wir sollen als indirekt Beschuldigte durch ein Betrugskommissariat aus Rheinland-Pfalz befragt werden, da wir angeblich für einen Gewinnspieldienst unberechtigt sechsmal Geld von einem fremden Konto abgebucht hätten.

Dabei stammt die Anschuldigung nicht etwa vom Anzeigenerstatter selbst, denn dieser hatte Anzeige gegen Unbekannt erstattet. Der ermittelnde Beamte selbst hatte "schnell mal eben" bei Google den Namen des Gewinneintragungsdienstes eingegeben und dort - welch Wunder - unser Internetforum gefunden, weil dieses naturgemäß wegen der vielen Wortmeldungen zu dieser Abzockerei an vorderster Stelle bei Google steht. Dann hat der Beamte unser Impressum aufgerufen, dieses offenbar jedoch auch nicht richtig gelesen, jedoch dort immerhin unsere Faxnummer aufgefunden und uns daraufhin die Anfrage zur Beschuldigtenvernehmung zugestellt. Und zwar mit allen persönlichen Daten der anzeigenden Person, Kontodaten, etc..

Unter den aktiven Personen unseres Vereins befinden sich nicht nur "Normalbürger", sondern auch Juristen und Polizeibeamte. Diese schütteln angesichts so einer Ziel- und Hilflosigkeit nur noch fassungslos den Kopf. Immerhin ist dies beileibe kein Einzelfall, sondern es gab erst kürzlich in einem ähnlich gelagerten Fall eine Beschuldigtenvernehmung unseres Vereinsvorsitzenden im Auftrag einer Hamburger Polizeibehörde. Dabei wäre es in so einem Fall eigentlich ein Leichtes, durch Auskunftsersuchen an die abbuchende Bank den Inhaber des abbuchenden Geschäftskontos zu ermitteln. Tatsächlich stand dieses Unternehmen im aktuellen Fall sogar ausdrücklich auf dem Kontoauszug vermerkt. Ein Blick in das Impressum der betreffenden Webseite hätte hier gereicht, es handelt sich ausnahmsweise einmal nicht um eine Briefkastenadresse, sondern um eine auffindbare Gesellschaft mit Geschäftssitz in Deutschland.

Ob hier mangelndes Engagement, mangelnde Kenntnisse und Fähigkeiten, Überlastung oder sonstige Umstände ausschlaggebend sind, steht zunächst einmal dahin.
Jedenfalls stellt sich die Frage, ob man in Deutschland auf politischer Seite ernsthaft noch glaubt, man könne mit derart schlampiger Arbeit den Kampf gegen die organisierte Wirtschaftskriminalität aufnehmen. Bei diesen Kriminellen handelt es sich um ausgekochte und skrupellose Täter, die nicht nur sämtliche vermeintlichen oder tatsächlichen Rechtslücken ganz genau kennen und ausnutzen, sondern die auch mit allen Mitteln der Verschleierung der Gesellschaftsverhältnisse und Geldbewegungen arbeiten. Will man diesen Sumpf wirklich austrocknen, so braucht es hier fähige, geschulte Beamte und Staatsanwälte, die sich nicht nur im Internet auskennen, sondern die auch Kenntnisse im Verbraucher- und Wirtschaftsrecht aufweisen sollten.

In die Schaffung einer schlagkräftigen Truppe gegen organisierte Wirtschaftskriminalität scheint man in Deutschland jedoch von politischer Seite her nicht wirklich investieren zu wollen. Was nutzen die schönsten Gesetze, wenn ihre Einhaltung nicht konsequent garantiert wird, wenn es zu einer Erosion des Rechts- und Wertesystems kommt? Will man einfach kapitulieren? Meint man vielleicht im Gegenteil sogar, dass die eine oder andere Gaunerei und Abzockerei eigentlich nur gut und gesund sei für den Wirtschaftsstandort Deutschland? Weil hier angeblich "Arbeitsplätze" in der Callcenterindustrie geschaffen werden? Meint man, durch ein liberalistisches, aktives Wegschauen "neue innovative Marketingmodelle" fördern zu müssen?

Diesen Fragen sollte sich die Politik ernsthaft stellen. Der Verein Antispam e.V. hat daher die zuständigen Institutionen informiert und um Stellungnahme gebeten.

Es ist amtlich: Offline-Billing-Abzocke für Telefonsex über Ortsnetznummern ist rechtswidrig. Bundesnetzagentur hat Nummern zurecht abgeschaltet - Urteil des OVG NRW.

Seit mehreren Jahren macht eine besonders perfide Art der Telefonabzocke in Deutschland die Runde. Es geht hierbei um obskure Telefonsex-Hotlines, deren Gebührenabrechnung jedoch nicht über 0900-Mehrwertnummern erfolgt, sondern unter Nutzung ganz normaler Ortsnetz-Telefonnummern.

Diese Abzockmasche funktioniert dergestalt, dass diese normalen Telefonnummern z.B. in BTX-Flirt-Annoncen im Fernsehen beworben wurden. Es hat aber auch Lockvogelannoncen in Zeitungen und in Flirtportalen im Internet gegeben. Unter der Anwahl einer normalen Telefonnummer vermutet der Normalbürger nicht, dass sich dahinter eine teure, kostenpflichtige Hotline verbirgt. Der Preishinweis in den Annoncen erfolgt entweder gar nicht, oder sehr schlecht sichtbar, in wechselnder Laufschrift, nur unter kurzem Betrachtungsabstand erkennbar.

Nach Anruf auf der betreffenden Nummer hört der Anrufer ein Abfragemenü, er möge ein paar Tasten drücken, um z.B. Informationen zu erhalten. Ein Preishinweis erfolgt auch dabei entweder gar nicht oder relativ spät. Die "Dienstleistung", das sogenannte "erotische Angebot", besteht in der Möglichkeit, ein handelsübliches Allerwelts-Gestöhne in Form einer Audio-Aufzeichnung anhören zu dürfen.

Die meisten Anrufer haben entweder vorher schon aufgelegt, oder sind nach spätestens ein bis zwei Minuten in aller Regel "bedient" und legen auf. Nun denken sie sich: es kann ja eigentlich nicht viel passieren, der "Unternehmer" hat keine Namensangaben, keine Adresse, nur die anrufende Telefonnummer.

Ein Trugschluss, wie es sich bald zeigen wird.
Einige Tage später erfolgt ein ganz unverfänglicher Anruf z.B: eines angeblichen Paketdienstes. Man habe hier ein nicht zustellbares Paket und bräuchte "nur mal eben schnell" den Namen und die Adresse, um ausliefern zu können. - Und, schwupps, zappelt man in der Falle.
Oft kommen auch bösartige Anrufe von beauftragten, freiberuflichen Call-Agenturen, in denen man mit unangenehmen Rechtsfolgen bedroht und dazu genötigt wird, die Daten herauszugeben.

Da sich der Anbieter nun auf diese Weise die persönlichen Daten erschlichen hat, kann er nun bösartige Rechnungen und Mahnungen für einen angeblich geschlossenen, kostenpflichtigen Dienstleistungsvertrag zustellen. Man habe ein kostenpflichtiges Angebot wahrgenommen, schließlich habe man ja auch die AGB des Anbieters im Internet ansehen können, man habe jetzt gefälligst 72 Euro für einen Monat eine Stunde kostenlose, hochqualitative und wertvolle Telefonerotik zu zahlen. Falls nicht gezahlt wird, meldet sich bald darauf ein Inkassobüro oder Anwalt. Hier wird dann unverblümt mit allen möglichen angeblich unmittelbar bevorstehenden Rechtsfolgen gedroht und genötigt, um ohne bestehende Rechtsgrundlage die Forderungen einzutreiben: Mahnbescheid, Pfändung, Schufa-Eintrag, und was dergleichen Nettigkeiten mehr sind.

Dabei sind die Forderungen rechtlich vollkommen haltlos. Anhand der grob vernachlässigten Informationspflichten (keine Anbieterkennzeichnung, kein Preishinweis, etc.) kann ein angeblich auf diese Weise geschlossener "Dienstleistungsvertrag" als nichtig betrachtet werden. Zudem handelt es sich um eine bewusste Umgehung des Telekommunikationsgesetzes, wo für die Nutzung kostenpflichtiger Premiumdienste eigentlich die dafür eingerichteten 0900-Nummerngassen vorgesehen sind. Das wissen die Anbieter auch ganz genau. Und so war es folgerichtig, dass sie innerhalb mehrerer Jahre nicht in einem einzigen Fall jemals einen Betroffenen verklagt haben, der die Zahlung verweigert hat. Und das trotz der Zahl von sicherlich zehntausenden Betroffenen. Auch hier wird also, genau wie bei der Webseiten-Abzocke mit den versteckten Kostenfallen, mit einem untergeschobenen Vertrag gearbeitet, um dann nötigende Inkassomahnungen zustellen zu können, was immer wieder der einzige Zweck solcher Geschäftsmodelle ist. Der luxuriöse Lebensstil der Betreiber finanziert sich dabei lediglich durch diejenigen Opfer, die sich von dem Drohgehabe einschüchtern lassen und zahlen.

Aufgrund des wirklich unhaltbaren Zustands hatte der Antispam e.V. im Februar 2009 eine Anfrage an die Bundesnetzagentur gerichtet, mit der dringenden Bitte, sämtliche sich aus dem Telekommunikationsrecht ergebenden rechtlichen Möglichkeiten gegen dieses Geschäftsmodell zu prüfen. Wir hatten damals schon unsere Auffassung geäußert, dass in diesem eine bewusste Umgehung des Telekommunikationsgesetzes zu sehen sei. Schließlich unterlaufe man hierbei die Regulierungsbestimmungen des TKG bezüglich der Preishöchstgrenzen und Preisansage.
Einige Zeit später erhielten wir eine vertröstende Antwort der Bundesnetzagentur, in der zugesagt wurde, die Sachlage weiter zu prüfen, jedoch ohne uns allzu viel Hoffnung machen zu wollen. Die Thematik umfasse "verschiedene Bereiche des Telekommunikationsrechts, vor allem aber auch des Zivilrechts", und es gebe auch Fälle, bei denen "ähnlich gelagerte Sachverhalte eine andere Bewertung erfordern (z.B. Abrechnung des Telefonates zwischen einem Arzt und einem Privatpatienten)".

Mit einer positiven Wendung hatten wir in dieser Sache eigentlich bereits nicht mehr gerechnet. Nun ist überraschend über den Jahreswechsel bekanntgeworden, dass die Bundesnetzagentur doch massiv eingegriffen hat und dem bunten Treiben nicht mehr länger zuschauen wollte.
Man hat einer Krefelder Firma eine ganze Reihe von Ortsnetznummern per Verfügung abschalten lassen - wegen Missbrauchs.

Die Firma wollte dies jedoch nicht auf sich sitzenlassen und hat in einem Eilverfahren versucht, die Abschaltungsanordnung aufheben zu lassen.
Das Oberverwaltungsgericht NRW hat jedoch der Bundesnetzagentur Recht gegeben. Die Abschaltungsanordnung war zurecht erfolgt. Begründet wurde dies damit, dass mit dem Geschäftsmodell des sogenannten "Offline-Billings", also einer Gebührenberechnung an der normalen Telefonrechnung des Teilnehmernetzbetreibers vorbei, und unter Umgehung der eigentlich dafür vorgesehenen 0900-Nummerngassen, eine bewusste Umgehung des Telekommunikationsgesetzes betrieben werde. Alle notwendigen Voraussetzungen des sogenannten Umgehungsverbots in Paragraph 66l TKG seien erfüllt, so das Gericht. Die konkrete Ausgestaltung der Sex-Hotline habe die verbraucherschützenden Vorschriften des TKG umgangen. So seien die gesetzlichen Anforderungen an den Verbraucherschutz im Hinblick auf Preistransparenz und Preishöchstgrenzen nicht eingehalten worden.

"Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts bestätigt den Ansatz der Bundesnetzagentur, auch bei Geschäftsmodellen einzuschreiten, die darauf abzielen, durch kreative rechtliche Gestaltungen den Anwendungsbereich der besonderen telekommunikationsrechtlichen Schutzvorschriften zu umgehen", sagte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.

Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts bestätigt aber auch den Denkansatz des Antispam e.V., den dieser bereits im Februar 2009 der Bundesnetzagentur mitgeteilt hatte. Nun denn - es ging also doch.

Ob man damit von einem Ende des Geschäftsmodells sprechen kann, ist momentan offen. Wir halten dies jedoch für sehr wahrscheinlich, zumindest aber dürften die Betreiber einen empfindlichen Dämpfer erhalten haben. Es dürfte nun nicht nur für das Krefelder Unternehmen, sondern auch für ein gewisses hessisch-böhmisches Unternehmen massive Probleme geben, dies noch weiter zu betreiben, wenn dann binnen kurzer Frist etwa neu erschlichene Festnetznummern wieder abgeschaltet werden. Insofern begrüßen wir zusammen mit der Bundesnetzagentur die Gerichtsentscheidung. Es ergibt sich auch eine Signalwirkung auf andere kreative Geschäftsmodelle, mit denen eine kreative Umgehung des TK-Rechts unter Ausnutzung von Rechtsnischen erfolgt.

Handlungsbedarf zur Abschaltung weiterer Rufnummern besteht in jedem Fall, uns liegt eine Kopie aktueller, neuer BTX-Köder-Annoncen der Krefelder Firma vor, aus der hervorgeht, dass sich die Firma bereits wieder neue Ortsnetznummern besorgt hat.

Wir können nunmehr den Betroffenen dieser primitiven Abzocke daher nur dringend empfehlen, die betreffenden Ortsnetznummern sofort der Bundesnetzagentur zu melden, damit diese möglichst schnell abgeschaltet werden.
Hier der Link zum Beschwerdeformular:
http://www.bundesnetzagentur.de/media/archive/7662.pdf

Natürlich gilt weiterhin die Empfehlung, Rechnungen und Mahnungen aus dieser Abzocke nicht zu bezahlen und auch nicht auf die Drohschreiben zu reagieren. Es gibt keinerlei Rechtsgrundlage für die Forderung - nach diesem Urteil erst recht nicht.
Bei fortgesetzten Drohungen sollten Sie sich vielleicht sogar einmal näher über die in diesem Fall nun sehr aussichtsreiche Möglichkeit der negativen Feststellungsklage informieren:
http://www.antispam.de/wiki/Negative_Feststellungsklage
Dies ist dann erfolgversprechend, wenn das Unternehmen seinen Geschäftssitz in Deutschland hat und mit ladungsfähiger Anschrift ermittelbar ist.

Hintergrundinfo zu dieser Art der Offline-Billing-Abzocke:
http://www.antispam.de/wiki/SMS-Abo-Falle

Betreiber von Opendownload.de verlieren Revision und müssen Anwaltskosten zur Forderungsabwehr zahlen

Die Betreiber der Abzockwebseite opendownload.de hatten bereits vor dem AG Mannheim einen Prozess verloren und waren dazu verurteilt wurden, einem Opfer der Abzocke die Rechtsanwaltskosten zur Forderungsabwehr zu zahlen.

Diese Schlappe wollten die Betreiber nicht auf sich sitzenlassen und sind in Revision gegangen. Nun hat sich die Content Services Ltd. allerdings erneut eine Abfuhr geholt, das Landgericht Mannheim hat die Revision verworfen (Az. 10 S 53/09, Urteil vom 14.01.10). Eine erneute Revision wurde nicht mehr zugelassen.

Nach Ansicht der beklagten Betreiber gehöre es "zum allgemeinen Lebensrisiko, mit einer unberechtigten Forderung konfrontiert zu werden". Dieser Haltung wollte, wie schon zuvor das Amtsgericht, auch das Landgericht Mannheim jedoch nicht folgen. Die Beklagte habe bei der Geltendmachung ihrer Forderungen zumindest fahrlässig gehandelt, und sie wisse anhand unzähliger Beschwerden von Verbrauchern um das "zumindest missverständliche Angebot", aufgrund dessen es zu einem sogenannten Einigungsmangel gem. § 155 BGB komme. Der Kläger habe aufgrund der Aufmachung der Webseite mit leicht zu übersehendem Preishinweis von einem kostenlosen Angebot ausgehen dürfen. Aufgrund des aktiven Wissens von diesem Umstand habe die Betreiberin auch die Anwaltskosten zur Abwehr der mutwillig trotz Kenntnis des fehlenden Anspruchsgrundes versendeten Forderungsschreiben zu zahlen.

Artikel bei Heise.de

Die Tatsache, dass die Betreiber des sogenannten "Frankfurter Kreisels" in Revision gegangen sind, zeigt, wie sauer das Urteil des AG Mannheim ihnen bereits aufgestoßen sein muss. Denn das Urteil eröffnet allen Betroffenen dieser Abzocke, auch der aktuellen Folgeprojekte wie z.B. softwaresammler.de und top-of-software.de, sich mit anwaltlicher Hilfe gegen die frech-dreisten Mahnschreiben zu wehren, ohne nachher auf den Anwaltskosten sitzenzubleiben. Diese Taktik erscheint zumindest dann erfolgversprechend, wenn man es (wie im vorliegenden Fall) mit einer "Firma" zu tun hat, deren ladungsfähige Anschrift in Deutschland greifbar ist.

Voraussichtlich werden die Betreiber der Abzockfallen wahrscheinlich auf dieses Urteil damit reagieren, dass sie wieder verstärkt mit ausländischen Phantomfirmen arbeiten. Man wird bald schon vermehrt wieder Firmen an den sattsam bekannten Rattenadressen "69 Great Hampton Street, Birmingham", oder in Dubai oder auf den Britischen Jungfraueninseln, zu sehen bekommen. Diese Briefkastenadressen führen allerdings offenbar zu einer niedrigeren Zahlerquote, weil solche Firmen dann mit einer höheren Wahrscheinlichkeit von den Abzockopfern endgültig nicht mehr ernst genommen werden. Was der Grund dafür gewesen sein mag, warum mancher Abzocker dieser bereits vom sogenannten hessisch-schweizerischen Kreisel lang bekannten Taktik noch nicht gefolgt war. Außerdem könnten sich die beteiligten Forderungsanwälte selbst dem Schadensersatzanspruch aussetzen.

Man wird auch in den verbliebenen deutschen Abzockerfirmen verstärkt vorgeschobene Strohmänner vorfinden, die sich dann vermutlich als insolvent erweisen werden. Diese Strohfirmen werden sicherlich frühzeitig bei auftretenden Problemen elegant "beerdigt" werden. Hier dürfte es dann schwierig werden, überhaupt den Kostenfestsetzungsbeschluss gepfändet zu bekommen.

Die Ansicht der Betreiber von opendownload.de, dass es zum allgemeinen Lebensrisiko gehöre, mit einer unberechtigten Forderung konfrontiert zu werden, lässt allerdings tief blicken. Im Grunde handelt es sich um das indirekte Eingeständnis der unseriösen Geschäftstatigkeit. Dies betrachtet man offensichtlich als gewohnheitsrechtlich garantiertes Kavaliersdelikt. Dasselbe gilt für die beteiligten Forderungsanwälte. Auch diese nehmen für sich das Recht in Anspruch, trotz aktivem Wissens von der fehlenden Anspruchsgrundlage weiterhin massenweise die Forderungen einzutreiben. Diese Haltung zeigt wieder einmal den akuten Nachbesserungsbedarfs hinsichtlich des deutschen Inkassorechts. Es ist ein unhaltbarer Zustand, dass es in Deutschland für den Forderungseinzug nach wie vor keinen gesetzlichen Verhaltenskodex gibt, wie er ansonsten fast überall im Ausland verbindlich ist und auch durchgesetzt wird. Inkassobüros und Inkassoanwälte haben in Deutschland quasi Narrenfreiheit. Diese kreativen Berufsfreiheiten scheinen unter dem politischen Schutz einer Liberalisierungsideologie zu stehen, ein Rütteln an diesen hehren Grundlagen kommt der Beleidigung einer heiligen Kuh gleich.


Antispam.de Glosse: Liebe spammer (24) ...


Liebe spammer,

gestern habe ich einmal wieder den Müll beseitigt. Nein, nicht den Hausmüll, das überlasse ich natürlich meiner Frau. Sondern den digitalen Dreck, den ihr regelmäßig in meiner Mailbox ablegt. Ein Wahnsinn, was sich darin so über einige Monate ansammelt. Nun erledigt die eigentliche Dreckarbeit ja mein spam-Filter. Insofern habe ich praktisch im Mülleimer gewühlt. Sei's drum!

Was ich als erstes feststellen konnte: es war eine gute Entscheidung gmail-Adressen grundsätzlich zu blockieren. Von den übrigen Freemailern geht zwar nicht so viel Dreck ein, sicherheitshalber habe ich aber die auffälligsten ebenfalls blockiert. Wie man so bescheuert sein kann, mir spam mit einer Adresse zu yahoo.com.hk zu versehen, verstehe ich nicht. Ein glatter Doppelfehler: yahoo und *.hk. Ich habe auch keine Ahnung, wie ihr darauf kommt, ich müsste Mails mit Spanien austauschen. Das gleiche Schicksal erfahren daher Mails mit der Domain-Angabe terra.es, egal ob man mir darin mit "HERZLICHEN GLUCKWUNSCH!!!" ominöse Gewinne verspricht oder mich stattdessen mit dem nichtssagenden Betreff "MICROWORD CORPORATIONS." anbrüllt. Wobei wieder einmal auffällt, wie lernresistent ihr seid. Hatte ich euch nicht lang und breit erklärt, dass Punkte am Ende eines Betreffs ein ziemlich klares Indiz für spam sind? Und was findet sich am Ende der Winzigwort-Brüllerei? Über die mehrfachen Ausrufezeiche sage ich jetzt 'mal nichts. Einfache Fehler zu vermeiden kommt für euch aber offenbar nicht in Frage. Ich danke euch für soviel Dämlichkeit.

Wer nun denkt, es geht nicht dümmer, der hat noch keinen Mailschrott mit Adressen der TLD 'cn' erhalten. Ja, seid Ihr jetzt wahnsinnig geworden? Wen, bitte, kenne ich in China? Richtig, niemanden! Die Krönung schafft dabei eine "Beate Böhm", die eine chinesische Mailadresse und den Umlaut im Namen benutzt, wenn sie mit dem Betreff von "Endlich mehr stehkraft in Ihrem Schlafzimmerchen" faselt. Es mag sein, liebe "Frau Böhm", dass man in China in "Schlafzimmerchen" zur Sache kommt. Bei uns reichen die Zimmer nicht nur für Kleinwüchsige. Unter uns: Es ist ziemlich blöd via Ägypten, Holland oder Palästina Mails mit einem Absender zur TLD 'ru' zu versenden. Ein bischen mehr Mühe müsstet ihr euch schon geben.

Ein alter Fehler auch beim spammen: von sich auf andere schliessen. Im Mailmüll ist regelmäßig ebay-Betrugsdreck enthalten. Nicht mit mir Leute, ich kaufe und verkaufe da niemals und Konten bei Paypal sind m. E. in etwa so nützlich wie Fusspilz.  Eine Bitte aber hätte ich: Könnte bitte jemand euren jungen Kollegen erklären, dass ich die Ziffer '1' von einem kleinen 'l' unterscheiden kann? Und dass mich die 2.500ste Schniedelverlängerung sowenig interessiert, wie die 2.499 davor? Danke!

Eine "Frau Dr. Sabine Graf" wollte vor einiger Zeit angeblich mein Sexleben mit der Freundin verbessern. Ich werde den Teufel tun und mich hier zu diesbezüglichen Beziehungen verbreiten; womöglich liest meine Frau hier mit. Aber danke, dass ihr mir so etwas noch zutraut. Deutlich zu weit geht aber die virtuelle Akademikerin "Prof. Dr. Anna Hartmann", die mir sexuelle Aktivitäten mit "Mädchen" unterstellt. Heh! ihr da hinten in Russland: wenn überhaupt, so sind es Frauen! Alles anderere wäre ein Fall für die Kripo. Rein stilistisch muss ich bemängeln, dass ich niemanden kenne, der in der Grußformel oder der Mailadresse sein Geschlecht vermerkt und sich selbst 'Herr X.' oder 'Frau Y.' nennt; mit oder ohne akademischen Grad.  Mit dem ist es nicht weit her, wie das Beispiel von 'Frau Dr. Prof.', angeblicher Vorname Helene, zeigt und die am Ende weniger Zeilen nicht mehr weiss, dass sie laut Mail-Adresse eigentlich Eva heisst. Besser wäre es als 'Prof. Dr.' zu zeichnen. "Frau Dr. Norene Reinberger", auch so eine Möchtegern-Akademikerin, hat dafür viel "Spasss", gönnt aber dem Kilogramm nur ein 'm'. Man kann mit Schlamperei mehr verlieren als ein paar Kilo, die man spätestens 4 Wochen später wieder mit sich herum schleppt. Nebenbei: Es ist reichlich unüblich sich mit "netten Grüßen" oder "frohen Grüßen" zu verabschieden. Für Frohsinn sind allenfalls die Rheinländer zuständig; warum weiß man hier in Norddeutschland nicht so recht. Wir sind auch nicht nett und ignorieren etwa eure Umlautschwäche. Es heisst 'Grüße', nicht 'Grusse'. Ihr solltet das Verfassen der spam-Texte daher 2010 nicht weiter Amateuren überlassen, die nur babelfish bedienen können. Obwohl deutsche Profis allein natürlich keine Garantie für Erfolg sind. So wirbt ein gewisser "Chris" dermaßen dilletantisch für unseriöse Seiten zum Thema private KKV, dass Marketingprofis wohl das Herz blutet. Naja, der digitale Mist landet immer sofort im Müll, wo IP69-Dreck immer hingehört.

Ein Brüller waren dieses Jahr immer wieder Versuche von Vorschussbetrügern. Ein "Herr Rod Thompson von Kenia" behauptet sogar, ich hätte eine Anzeige geschaltet. Und auf die hin meldet sich einer seiner Spießgesellen und will 10,8 Mio US$ in mein Unternehmen investieren. Wow! Vermutet ihr bei den Empfängern dieses Schwachsinns inzwischen Alzheimer, dass ihr mit so einer windigen Geschichte kommt? Hier mein Gegenvorschlag: ihr schickt mir die 10,8 Mio US$ und ich formuliere für euch ein paar glaubwürdigere Märchen. Natürlich nur für den Fall, dass 2010 auf dem schwarzen Kontinent wieder ein paar enorm wichtige Menschen spektakulär zu Tode kommen, ohne einen Erben zu hinterlassen.

Liebe spammer, phisher und andere Ganoven. Falls ihr gedenkt 2010 so weiter zu machen: ich bin dafür. Wer dermaßen unprofessionell arbeitet, der liebt seinen  Job nicht und verdient daher das virtuelle Fallbeil.

In diesem Sinne

M. Boettcher

Neuseeländischer Pillen-Spammer in Australien verurteilt

Lance Atkinson, einer der lästigsten Spammer der Welt und verantwortlich für Milliarden von Spams für gefälschte Viagra-Pillen, Penisverlängerungsmittel und andere "Wunderkuren", ist von einem australischen Gericht in Brisbane zu einer Geldstrafe von 210.000 Australischen Dollars (entspricht ca. 130.000 Euro) verurteilt worden. Die Geldstrafe fiel nur deswegen so vergleichsweise mild aus, weil Atkinson im Rahmen der Ermittlungen umfangreich kooperierte.

In Spitzenzeiten hatte Atkinson, auch bekannt als "Kiwi King of Spam", ein Botnetz aus über 35.000 infizierten Heim-PCs kontrolliert. Mit so einem Botnetz kann ein Spammer die Verteilung des Werbemülls optimal tarnen. Über diese infizierten PCs konnte er täglich um die zehn Milliarden Spams versenden. Zuvor war Atkinson in seiner Heimat Neuseeland bereits in gleicher Sache zu einer Strafzahlung von umgerechnet 50.000 Euro verurteilt worden. Offenbar wurden ihm auch von den US-Behörden mehrere Konten eingefroren, er wurde in den USA zusammen mit seinem Bruder und einem US-Komplizen zu einer Strafzahlung von 15,5 Mio. US-Dollar verurteilt. In Christchurch (Neuseeland) wurden in einer Razzia 22 seiner Computer beschlagnahmt.

In Deutschland kann Spam dagegen lediglich als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von maximal 50.000 Euro bestraft werden. Tatsächlich ist die Verhängung so eines Bußgeldes wegen e-Mail-Spam in Deutschland jedoch seit Einführung der diesbezüglichen Bestimmung im § 6 Abs. 2 TMG noch nicht ein einziges Mal vorgekommen.

Quellen:

Artikel bei fr-online.de
Englischsprachiger Artikel bei monstersandcritics.com

Bundesnetzagentur verhängt in eineinhalb Jahren Ordnungsgelder von nur insgesamt 29600 Euro für Rufnummernmissbrauch

Stolz hat die Bundesnetzagentur ihren Tätigkeitsbericht vorgelegt. In diesem Bericht schildert die Bundesnetzagentur weitläufig unter anderem ihre Aktivitäten gegen den Missbrauch von Mehrwertnummern.

Wer nun einmal gern wissen möchte, welche Ordnungsgelder die Bundesnetzagentur gegen die betrügerischen Unternehmen denn so verhängt, der muss vorblättern bzw. sich durchwühlen bis zur Seite 256ff. Dort erfährt er dann, dass in dem Berichtszeitraum vom 1. Januar 2008 bis zum 31. Juli 2009 Ordnungsgelder von sage und schreibe insgesamt 29.605 Euro verhängt wurden. Bei einem Aufkommen von 96000 Beschwerden und Anfragen ergibt sich also pro Beschwerde für den betrügerischen Unternehmer ein Risiko eines Ordnungsgeldes von ungefähr sagenhaften 30 Cent. Trotzdem werden viele Mehrwertdienstleister diese "Strafen" immer noch als viel zu hoch empfinden, als eine "unverhältnismäßige Beschränkung kreativer, innovativer Unternehmen der Telekommunikation am Wirtschaftsstandort Deutschland". Eigentlich müsste die Bundesnetzagentur konsequenterweise Leistungsprämien für den Mehrwertbetrug zahlen, warum nicht am besten gleich von unseren Steuergeldern.

Man kann es nun drehen und wenden, wie man will - aber es sieht nun wirklich nicht danach aus, als würde die Bundesnetzagentur die Kreise der Mehrwertbetrüger ernsthaft stören. "Drakonisch" kann man diese Vorgehensweise jedenfalls beim besten Willen nicht nennen.

Stellt man diese hier zu beobachtenden Wattebausch-Ordnungsgelder einmal in den Kontrast zu Strafgeldern, die für vergleichbare Delikte im Ausland erhoben werden, so zeigen sich frappierende Unterschiede. Beispielsweise hatte die britische Regulierungsbehörde allein gegen nur fünf betrügerische Ping-Anruf-Firmen Strafgelder von insgesamt 1,1 Millionen britischen Pfund verhängt. Das entspricht etwa 1,2 Mio. Euro. Wegen betrügerischer 0900-Gewinnanrufe wurden in England in 2 Jahren insgesamt 1 Mio. britische Pfund Strafgelder verhängt.

Angesichts der nur noch als lächerlich zu bezeichnenden Sanktionen der Bundesnetzagentur verwundert es nicht, dass Deutschland weltweit einer der wichtigsten Tummelplätze für betrügerische Unternehmen der Mehrwertindustrie geworden ist. Man weiß, dass hier wichtige "Global Player" am Werk sind, es steckt Milliarden an Kapital in diesen Firmen. Diese Unternehmen machen offenbar ihren erheblichen Einfluss geltend, um zu verhindern, dass ihre "Arbeit" beeinträchtigt wird. Diese Firmen sind über die von ihnen beeinflussten Lobbyverbände oder auch ganz direkt in der Lobbyarbeit tätig, sie haben ihre Ohren überall und beeinflussen Gesetzgebungs- und Regulierungsverfahren.

Die Frage, was diese Unternehmen eigentlich zur volkswirtschaftlichen Wertschöpfung beitragen, oder wieviel sie andersherum betrachtet ohne Gegenleistung an Kaufkraft abschöpfen, scheint nicht opportun zu sein. Allein das Totschlagargument der angeblich so vielen Arbeitsplätze, die eine 0137-Ping-Anrufmaschine wohl vermeintlich in reichhaltiger Anzahl sichert, reicht vollkommen aus, um für den wohlwollenden Kniefall der Politik den roten Teppich auszurollen.

Für die Bundesnetzagentur jedenfalls ist dem Anschein nach alles in schönster Ordnung. Mängel in der Rechtslage werden nicht beklagt, die Gesetze und Maßnahmen reichten angeblich vollkommen aus, man habe die Lage im Griff.

Es ist ganz offensichtlich politisch nicht erwünscht, an dieser Situation etwas zu ändern. Unternehmen der Telekommunikation gelten offenbar politisch als sakrosankte Wachstumsbranchen, da werden grundsätzlich keine Fragen gestellt. Daran sollten alle Deutschen denken, die demnächst wieder einmal einen der "Sie-haben-gewonnen"-Anrufe erhalten.

Links:

Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur (pdf-Datei)

Artikel bei Computerbetrug.de

Forenbeitrag Computerbetrug: Strafe der britischen Regulierungsbehörde von 1,1 Mio. Pfund verhängt

Video von Katzenjens auf Youtube

Outlets.de darf nicht mit Schufa-Eintrag drohen - einstweilige Verfügung

Laut einer Mitteilung des Rechtsanwalts Peter Knöppel aus Halle hat sich der Betreiber der Webseite "outlets.de", die "IContent GmbH", eine einstweilige Verfügung wegen der rechtswidrigen Androhung eines Schufa-Eintrags eingefangen. Es ging um eine Forderung aufgrund der angeblich kostenpflichtigen Nutzung der dubiosen Webseite, wo die Teilnehmer mit Hilfe einer verschleierten Preisauszeichnung zur Eingabe ihrer Daten verleitet werden, um ihnen dann böse Rechnungen und Mahnungen für die Inanspruchnahme eines "Download-Services" zustellen zu können. Eine von solchen Mahndrohungen betroffene Frau hatte nachweislich die Forderung in einem Antwortschreiben seitens ihres Anwalts bestritten. Trotzdem hatte die IContent GmbH erneut mit dem Schufa-Eintrag gedroht. Daraufhin hat der Anwalt der Frau, Peter Knöppel, vor dem Amtsgericht Halle erfolgreich die einstweilige Verfügung gegen die Betreiber von outlets.de erwirkt. Mit dieser einstweiligen Verfügung wird es der IContent GmbH bei Androhung eines Ordnungsgeldes von 250.000 Euro verboten, wegen dieser bestrittenen Forderung den Schufa-Eintrag vorzunehmen bzw. anzudrohen.
Amtsgericht Halle, Beschluss v. 09.12.2009 - Az. 105 C 4636/09)

Solche Drohungen sind zwar bei unseriösen Betreibern von Abzock-Webseiten und auch bei ihren Inkassobüros und Anwälten weit verbreitet. Jedoch können diese sich mit ihren wüsten Drohungen, wie man sieht, teure Rechtsfolgen einhandeln. Unter der Bedingung, dass sie nachweislich Kenntnis von der Streitigkeit der Forderung hatten. Die Drohung mit dem Eintrag in ein Schuldnerverzeichnis ist, wenn sie als Mittel zur Durchsetzung einer bestrittenen Forderung verwendet wird, ganz klar rechtswidrig. Das Urteil fügt sich nahtlos in eine Reihe anderer hierzu bekannter Urteile ein. Es zeigt jedoch auch, wie haltlos die Drohungen der Nutzlos-Abzocker in aller Regel sind, und wie sich der energische Verbraucher gegen diese Drohungen zur Wehr setzen kann. Abseits von der viel empfohlenen sogenannten "Aussitztaktik", die bekanntermassen zum erwünschten Ziel führt, sein Geld behalten zu können, ist also manchmal auch so ein Weg erfolgversprechend, wenn der Betroffene ein gewisses Prozesskostenrisiko zu tragen bereit ist. Jedoch sollte so etwas keinesfalls im Alleingang unternommen werden, sondern immer nur in Zusammenarbeit mit einem Anwalt, und nach Klärung der Bonitätsverhältnisse des Betreibers der Webseite. Grundsätzlich wird es wenig Sinn machen, bei einem Betreiber so einen Anspruch durchsetzen zu wollen, der unter einer ausländischen Briefkastenadresse getarnt ist, oder der seine Firma über einen ohnehin mittellosen Strohmann betreibt.

Artikel bei 123recht.net
Artikel bei Computerbetrug.de
Webseite des Rechtsanwalts Knöppel
Antispam-Wiki: Artikel über die Schufa
Forenthread bei Computerbetrug.de zu outlets.de
Grundsatzinfo zu Nutzlos-Abo-Abzocke auf Computerbetrug.de
Antispam-Wiki: Grundsatzinfo zu Nutzlos-Abo-Abzocke
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