Urteile der Landgerichte
Die Urteilssammlung wird ständig aktualisiert und erweitert. Sollten Urteile fehlen, bitte kurze PN an Investi.
Die Urteile sind nach Gerichten sortiert, wobei neuere Urteile eines Gerichtes immer vor älteren aufgelistet sind.
LG Berlin
- 15 T 7/09, (betr.: e-Mail-Spam, keine Einschränkung des Unterlassungsanspruchs auf die bespammte Mailadresse) vom 16.10.20009: Eine Beschränkung der Unterwerfungserklärung auf die spambetroffene Mailadresse reicht nicht aus. Es besteht ein Unterlassungsanspruch gegen die Versendung unverlangter e-Mails an eine Person, unabhängig, welche Mailadressen von dieser benutzt werden. (Kommentierung auf der Webseite von RA Stefan Richter)
- 15 S 8/09, (betr.: e-Mail-Spam, Haftung für Freundschaftswerbung) vom 18.08.20009: Wer in einem Online-Shop eine Funktion zum Versand von "Einladungen" per E-Mail einrichtet, haftet für die versandten E-Mails, wenn er seine Kunden durch das Versprechen von Prämien zur Eingabe von Adressen Dritter animiert. Es handelt sich um rechtswidrige Werbung, auch wenn kein bestimmtes Produkt empfohlen wird. (Urteilstext bei Telemedicus)
- 96 O 21/07, (betr.: Wettbewerbswidrige Preiswerbung) vom 15.06.2007 – nicht rechtskräftig: auf Antrag der Wettbewerbszentrale wurde ein Webseitenbetreiber dazu verurteilt, es zu unterlassen, für einen Test mit Fragebogen zu werben, ohne gleichzeitig deutlich den Preis des Tests anzugeben.
- 52 O 49/07, (betr.: Faxwerbung; Einstweilige Verfügung) vom 12.02.2007 – mit Abschlußerklärung: Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb durch Übermittlung unverlangter Werbefaxe. Die Streitwertfestsetzung von 5.000,00 € ist annähernd angemessen.
- 16 O 923/05, (betr.: Telefon-Werbung B2B) vom 30.05.2006: Anrufe zu Marktforschungszwecken an Gewerbetreibende sind ebenfalls als Cold-Calls zu bewerten. Das Unterhalten eines Telefonanschlusses stellt nicht generell schon ein Einverständnis mit Werbe- und Marktforschungsanrufen dar. (Quelle: Jur-PC)
- 15 O 31/03, (betr.: e-Mail-Werbung) vom 01.04.2003: Nur die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung räumt die Wiederholungsgefahr aus. (Quelle: Kanzlei Hoenig, Berlin)
- 15 O 420/02, (betr.: SMS) vom 14.01.2003: Zum Streitwert des Unterlassungsanspruchs bei unerlaubter SMS-Zusendung und zum Unterlassungsanspruch wegen rechtswidrigem Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht.
[zum Urteilstext]
- 16 O 4/02, (betr.: e-Mail-Werbung) vom 16.05.2002: Unverlangte Werbe-E-Mails an eine Anwaltskanzlei als Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb. Verantwortlichkeit des administrativen Ansprechpartners für den Inhalt der Domain. Die Eintragung des Empfängers in den Newsletter des Versenders hat letzterer zu belegen. Ein Verfahren, bei welchem der Newsletter durch das Eintragen der Empfängeradresse auf der Website des Absenders bestellt werden kann, vermag auf grund der hohen Mißbrauchsgefahr die diesem System innewohnt, eine Bestellung seitens des Adressinhabers nicht zu belegen.
(Quelle: NJW), MMR 2002 (631), K&R 2002 (428))
- 16 O 421/00, (betr.: e-Mail-Werbung) vom 30.06.2000: Unverlangte E-Mail-Werbung als Eingriff in das Allgemeine Persönlichkeits-Recht, die Untersagung ist auf eine konkrete E-Mail-Adresse des Empfängers zu beschränken.
(Quelle: MMR 2000 (704))
LG Bonn
- 11 O 142/05, (betr.: Anruf an Telefonkunden wegen Tarifumstellung) vom 03.07.2007: Ein Anruf eines Telekommunikationsunternehmers an einen Bestandskunden mit dem Angebot einer Tarifumstellung verstößt gegen das UWG.
Wenn daraufhin in unzutreffender Weise ein Bestätigung des angeblichen Auftrages versendet wird, stellt auch dies eine unzumutbare Belästigung i. S. von § 7 Abs. 1 UWG dar.
Näheres auf der Webseite von RA Dr. Schotthöfer.
- 11 O 66/06, (betr.: Einwilligunsgklauseln) vom 31.10.2006: Eine formularmäßig eingeholte Einwilligung von Verbrauchern, die zu uneingeschränkter telefonischer Werbung berechtigten soll, verstößt gegen §§ 4,41 Bundesdatenschutzgesetz und ist unwirksam.
Eine ohne sachlichen Zusammenhang in AGB eingebaute Einwilligungsklausel verstößt gegen das Transparenzgebot (§ 307 Abs. 1 S. 2 BGB)
[zum Urteils-Text]
- 5 S 197/04, (betr.: Admin-c) vom 23.02.2005: Die Inanspruchnahme eines Mitstörers, also einer Person, die an der Herbeiführung oder Aufrechterhaltung der rechtswidrigen Beeinträchtigung durch einen eigenverantwortlichen Dritten auch ohne Wettbewerbsförderungsabsicht oder Verschulden willentlich und adäquat kausal – auch nur durch Unterstützung oder Ausnutzung der Handlung des Dritten – mitwirkt, ist grundsätzlich möglich, sofern der in Anspruch Genommene die rechtliche Möglichkeit der Verhinderung der wettbewerbswidrigen Handlung besaß.
[zum Urteils-Text]
- 6 S 77/04, (betr.: SMS) vom 19.07.2004: Auch Privatpersonen haben Auskunftsanspruch gegenüber dem Provider eines SMS-Spammers bei Unterlassungsanspruch gegen den Spammer.
[zum Urteilstext]
LG Darmstadt
- 12 O 532/06, (betr.: Kostenfallen im Internet) vom 08.05.2007: der Betreiber einer Webseite mit nicht transparenter, verschleierter Preisauszeichnung wurde zu einer Vertragsstrafe von 24.000,-- € verurteilt.
[1]
LG Duisburg
- 21 O 97/04, (betr.: AVS) vom 30.08.2004: Der Zugang zu pornografischen Darstellungen darf nicht nur durch eine Scheinbarriere vorgegaukelt werden, deren Umgehung mühelos oder mit geringer Mühe von Minderjährigen bewerkstelligt werden kann. Das Gericht sieht in der Nutzung des AVS "ueber18.de" einen Verstoß gegen § 4 JMStV.
[zum Urteilstext]
LG Düsseldorf
- 37 O 79/09, (betr.: Telefonwerbung für Gewinnspielservice) vom 09.09.2009: Der Baser Direct GmbH aus Düsseldorf wurde auf Antrag der Verbraucherzentrale Hamburg e.V verboten, Verbraucher ohne deren Zustimmung auf ihrem privaten Telefonanschluss anzurufen oder anrufen zu lassen, um für eine Teilnahme an einem kostenpflichtigen Gewinnspielservice zu werben. Auch das „Unterschieben“ eines Vertrages wurde untersagt. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen das Urteil wird ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten angedroht.
(Quelle: Verbraucherzentrale Hamburg)
- 38 O 116/05, (betr.: Briefkastenwerbung) vom 02.01.2009: Das rechtswidrige Verhalten eines Franchisenehmers, der unerlaubt Werbematerialien in den Briefkasten eines Verbrauchers einwirft, ist dem Franchisegeber ebenfalls zuzurechnen. Dies gilt um so mehr, als sich das Unternehmen nach außen mit einem einheitlichen Werbe- und Vertriebskonzept präsentiert und der einzelne Franchisenehmer in den Werbeprospekten nicht einmal namentlich erwähnt wird.
- 38 O 145/06, (betr.: Telefon-Werbung) vom 07.03.2007: Dem Verbraucher wird die mögliche Tragweite einer auf Gewinnspielkarten abgegebenen pauschalen Zustimmung zu Telefonmarketing nicht deutlich. Der Beklagten und den von ihr beauftragten Unternehmen muss bekannt sein, dass es sich jedenfalls um "erschlichene" Einverständniserklärungen handelt, aus denen keinerlei Rechte hergeleitet werden dürfen.
zum Urteilstext beim LG Düsseldorf
Nachtrag vom Juli 2007: Wegen weiterhin erfolgter unzulässiger Telefonwerbung unter Ignorierung des Urteils wurde gegen denselben Telefonanbieter ein Ordnungsgeld von 100.000 Euro verhängt.
Zitat des Urteils bei Net-tribune.de
- 31 C 1363/06, (betr.: Haftung trotz Opt-In-Zusicherung durch Adressverkäufer) vom 21.04.2006: Der Versender einer unerlaubten Werbe-Mail haftet auch dann auf Unterlassung, wenn er die besagte E-Mail-Adresse von einem Adresshändler erworben hat und dieser ihm das Vorliegen einer wirksamen Einwilligungserklärung zugesichert hat. Denn der Versender darf sich nicht auf solche Zusagen verlassen, sondern muss diese selbst nachprüfen.
Näheres bei Adresshandel-und-Recht.de.
- 13 O 39/03, (betr.: e-Mail-Werbung) vom 06.02.2003: Kein rechtswidriges Spamming bei Zusendung einer E-Mail mit einem Zusatz, wonach von weiteren Zusendungen abgesehen werde.
LG Ellwangen/Jagst
- 2 KfH O 5/99, (betr.: e-Mail-Werbung) vom 27.08.1999: E-Mail-Werbung als unlauteres Mittel der Werbung.
(Quelle: CR 2000 (188), MMR 1999 (675))
LG Essen
- 4 O 368/08, (betr.: Single-Opt-In bei Werbe-E-Mails) vom 20.04.2009: Das LG Essen hat einem Unternehmen verboten, im geschäftlichen Verkehr zu Werbezwecken mit dem Kläger zur Aufnahme eines erstmaligen geschäftlichen Kontakts per E-Mail Kontakt aufzunehmen, ohne dass seine ausdrückliche Einwilligung vorliegt. Es hatte sich zuvor bei der Versendung des Newsletters des sog. Single-Opt-In-Verfahrens bedient.
(Quelle: damm-legal.de)
- 44 O 79/07, (betr.: Kontaktformular im Impressum) vom 19.09.2007: Ein Kontaktformular im Impressum genügt nicht den Anforderungen des TMG zur elektronischen Kontaktaufnahme.
(Quelle: medien-internet-und-recht.de)
LG Frankenthal
- 6 O 156/08, (betr.: Verwertungsverbot für IP-Adress-Auskunft bei Filesharing/Urheberrechtsverstoß) vom 21.05.2008, noch nicht rechtskräftig: Das LG Frankenthal stuft Logdaten zu IP-Adressen als Bestandsdaten ein, die dem Datenschutz unterliegen. Eine Auskunft zu solchen Bestandsdaten ist nach Auffassung des Gerichts nur bei schweren Straftaten zulässig, nicht aber bei Urheberrechtsverstößen im Rahmen des Filesharings.
Näheres bei jur-blog.de.
LG Frankfurt
- 2-21 O 139/09, (betr.: Haftung der DENIC als Störer bei Unerreichbarkeit des Domaininhabers und Admin-C) vom 16.11.2009, 2-2 O 132/07,Erwirkt ein Berechtigter ein Versäumnisurteil gegen den Inhaber und Admin-C einer rechtsmissbräuchlich eingetragenen Domain und scheitert die Zustellung und Vollstreckung des Urteils an der Unerreichbarkeit beider Personen, haftet die DENIC als Störerin auf Unterlassung und Löschung der Domain.
(Urteilstext bei online-und-recht.de)
- 2-2 O 132/07, (betr.: Intransparente Vertragsklauseln bei Online-Abos) vom 11.7.2007, 2-2 O 132/07, nicht rechtskräftig: Das Landgericht Frankfurt a. M. hat der beklagten Firma die Verwendung von zwei Vertragsklauseln untersagt. Sie seien intransparent und verstießen gegen das BGB.
(Quelle: Verbraucherzentrale Hamburg)
LG Hamburg
- 407 O 300/07, (betr.: Telefonwerbung durch Telekommunikationsanbieter) vom 16.06.2009: Ein Telekommunikations-Anbieter darf Verbraucher nicht zu Werbezwecken anrufen, wenn sie derartigen Anrufen nicht ausdrücklich vorher zugestimmt haben. Ein Abwälzen der Verantwortung auf ein externes, mit der Werbung beauftragtes Callcenter befreit das Unternehmen nicht von der Haftung. Es ist darüber hinaus wettbewerbswidrig, wenn das Unternehmen Vertragsabschlüsse gegenüber den Verbrauchern bestätigt, obwohl tatsächlich von diesen keine auf einen Vertragsabschluss gerichtete Erklärung abgegeben worden ist. Der Beweis für das Vorliegen einer Einwilligung kann zwar grundsätzlich dadurch erbracht werden, dass die Mitarbeiterin eines Call-Centers als Zeugin aussagt. Jedoch reicht eine pauschale Aussage ohne nähere Angabe zu dem konkreten Inhalt des Telefongespräches nicht aus.
- 315 O 869/07, (betr.: Einwilligungserklärung auf Gewinnspielkarten) vom 14.02.2008: Einwilligunsgerklärungen auf Gewinnspielkarten, bei denen die Einwilligung sich auch auf Telefonanrufe bezieht, die keinen sachlichen Zusammenhang mit dem Gewinnspiel haben, sind unwirksam.
zum Urteilstext bei Dr. Bahr (externer Link)
- 312 T 6/06, (betr.: Telefonwerbung bei Gewerbetreibenden) vom 04.09.2006: Der Anruf zu Werbezwecken bei einem Gewerbetreibenden (hier: Rechtsanwalt) begründet zwar keinen Unterlassungsanspruch nach UWG, jedoch erlaubt er die Anwendung der §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB, denn er stellt einen unzulässigen Eingriff in das "Recht am Unternehmen" dar.
zum Urteilstext bei Dr. Bahr (externer Link)
- 309 S 276/05, (betr.: Unverlangte Telefonanrufe zu Markforschungszwecken) vom 30.06.2006: Unverlangte Telefonanrufe im Privatbereich zu geschäftlichen Zwecken stellen regelmäßig einen Eingriff in das gemäß §§ 823 I, 1004 BGB geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen dar. Unverlangte Telefonanrufe zu Markforschungszwecken gegenüber Verbrauchern können wettbewerbswidrig sein, wenn sie von Marktforschungsunternehmen im Auftrag anderer Unternehmen durchgeführt werden und damit mittelbar der Absatzförderung dienen, insbesondere wenn Verbrauchergewohnheiten im Zusammenhang mit Produkten und Dienstleistungen der Auftraggeber erfragt werden.
(Urteilstext bei medien-internet-und-recht.de)
- Az.: 308 O 407/06, (betr.: Mitstörerhaftung für unverschlüsselten WLAN-Zugang) vom 27.06.2006: Der Inhaber eines unverschlüsselten WLAN-Zugangs haftet als Mitstörer, wenn über diesen Zugang rechtswidrige Handlungen begangen werden.
- 312 O 645/02, (betr.: Telefonwerbung, Boesche/NKL/SKL) vom 17.02.2004: Verbot der telefonischen Kontaktaufnahme zu Werbezwecken ohne vorheriges Einverständnis des Angerufenen; Unwirksamkeit formularmäßiger Klauseln
zum Urteilstext
- 309 S 276/05, (betr.: Telefon-Umfragen) vom 30.06.2006: Auch Telefonanrufe zu Markt- oder Meinungsforschungszwecken verletzen das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Angerufenen und stellen einen Eingriff in die geschützte Privatsphäre dar.
LG Hanau
- 9 O 870/07, (betr.: Preisangabe bei Online-Angeboten) vom 07.12.2007: Die Angabe des Preises für eine D>inestleistung gehört zu den Hauptleistungen des Vertragspartners. Der Preis oder seine Bestandteile haben sich - lt. PAngV - entweder in unmittelbarer räumlicher Nähe zu der entsprechenden Werbung zu befinden oder aber der Nutzer muß in unmittelbarer Nähe zu der Werbung unzweideutig zu dem Preis und seinen Bestandteilen hingeführt werden.
zum Urteilstext bei JurPC
LG Hannover
- 18 S 76/05, (betr.: Telefon-Werbung) vom 04.04.2006: Auch bei Zustandekommen eines Vertrages anläßlich eines Cold Calls erlischt nicht der Unterlassungsanspruch gegen den Anrufer.
zum Urteilstext
- 14 O 158/04, (betr.: SMS) vom 21.06.2005: Das unverlangte Zusenden einer SMS stellt eine unzumutbare Belästigung dar und ist somit wettbewerbswidrig. zum Urteilstext
LG Karlsruhe
- 5 O 186/01, (betr.: e-Mail-Werbung) vom 25.10.2001: Kein Anspruch auf Erlass einer einstweiligen Verfügung bei einmaliger Zusendung einer Werbe-E-Mail.
(Quelle: ITRB 2002 (180), MMR 2002 (402))
LG Kiel
- 10 S 65/04, (betr.: Dialer) vom 09.09.2004: Viele Verbraucher haben auf Rat der Verbraucherschützer die ungerechtfertigten Entgeltforderungen der Telekommunikationsunternehmen nicht widerspruchslos bezahlt und ihre Telefonrechnungen um die streitigen Dialerentgelte gekürzt.
- 8 S 263/99, (betr.: e-Mail-Werbung) vom 20.06.2000: Kein Unterlassungsanspruch gegen unaufgeforderte E-Mails, welche ein rechtlich bindendes Angebot enthalten, da es sich bei diesen nicht um Werbung handele. Die Aufforderung, auf die eigene Website ein Banner mit einem Link auf den Online-Shop des Absenders der E-Mail aufzunehmen, in Verbindung mit der Zusage einer Umsatzprovision stellte keine Werbung dar, sondern enthalte eine rechtsgeschäftliche Selbstbindung.
(Quelle: MDR 2000 (1331), CR 2000 (848), K&R 2000 (514))
LG Koblenz
- 9 O 137/02, (betr.: e-Mail-Werbung) vom 04.04.2002: Wert des Streitgegenstands bei unverlangter Werbe-E-Mail bei 2.000 EUR.
LG Köln
- 28 O 178/06, (betr. Veröffentlichung von e-Mails) vom 06.09.2006: Das Veröffentlichen von e-Mails ohne Einverständnis des Absenders ist rechtswidrig. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Veröffentlicher auf rechtswidrige Weise in den Besitz der Mails gelangt ist. (zum Urteilstext bei Webhosting und Recht (externer Link))
- 31 O 8/05, (betr. Mitstörerhaftung des Merchants bei Affiliate-Verträgen) vom 06.10.2005: Einmal mehr wurde in der umstrittenen Frage der Haftung des Merchants für die Handlungen seines Affiliates ein klares Signal gesetzt. (zum Urteilstext)
- 9 S 195/07, (betr. Schadensersatzanspruch eines Phishingopfers gegen einen beklagten Mittelsmann) vom 05.12.2007: Das Urteil bejaht den Schadensersatzanspruch eines Phishingopfers (Kläger) gegen den Mittelsmann, der das Geld über sein eigenes Konto an Dritte weitergeleitet hat. Zudem verneint das Gericht in diesem Fall eine Mitschuld des Opfers an der Entstehung des Schadens. Der Beklagte wird verurteilt, dem Kläger den entstandenen Schaden nebst 5% Zinsen über dem Basiszinssatz zu zahlen und hat sich der Geldwäsche und eines Verstoßes im Sinne von § 823 Abs. 2 S. 1 BGB schuldig gemacht. (zum Urteilstext in der Datenbank des Landes NRW)
LG Leipzig
- 12 S 2595/03, (betr.: e-Mail-Werbung) vom 13.11.2003: Der Vermieter einer Subdomain haftet als Host-Provider für das rechtswidrige Versenden von Werbe-E-Mails durch seinen Subdomain-Inhaber unmittelbar und selbst, wenn er Name und Anschrift seiner Subdomain-Inhaber nicht benennen kann, da er hierdurch seine Verkeherssicherungspflichten verletzt und gleichzeitig die Möglichkeit zur Beseitigung der Störung besitzt.
(Quelle: MMR 2004 (263), haerting.de)
LG Lübeck
- 14 T 62/09, (betr.: e-Mail-Werbung) vom 10.07.2009: Das LG Lübeck hat mit der Entscheidung der 14. Zivilkammer vom 10.07.2009 (14 T 62/09) die Channel21 GmbH, ein TV- Shoppingsender, unter Androhung von 250.000,00 Euro Strafe, ersatzweise Ordnungshaft, zur Unterlassung der Versendung von Spammails verurteilt. Urteilstext bei openjur.de.
LG München
- 33 O 779/10 , (betr.: Unterlassungsanspruch bei unerbetener und anonymer GewinnTelefonwerbung) vom 20.01.2010:1. Unterlassungsanspruch rufnummernunbeschränkt.
2. Unterlassungsanspruch auch wegen der Anonymität einer Telefonwerbung. Die Angabe eines bloßen Produktnamens wie "Euro Glück Plus" ist Identitätsverschleierung und reicht nicht aus.
3. Hoher Streitwert, der vom Gericht (im Ernst so in der mündlichen Verhandlung so gesagt!) beinahe noch verdoppelt worden wäre.
4. Diese Rechtsauffassungen in Widerspruchsverhandlung ausdrücklich bestätigt.
(Urteilstext bei kanzlei-richter.com)
- 31 T 14369/09 , (betr.: Double-Opt-in Bestätigungsmail keine unerlaubte Werbemail) vom 13.10.2009: Die Zusendung einer Bestätigungsmail für die Anmeldung für einen Email-Newsletter im sog. Double-Opt-in-Verfahren stellt keine unerlaubte Email-Werbung dar.
- 7 O 13895/08, (betr.: Zuständigkeit deutscher Gerichte) vom 30.07.2009: Richtet sich das Internetangebot eines österreichischen Anbieters (auch) an deutsche Nutzer, können Rechtsstreitigkeiten bei Rechtsverstößen auch vor deutschen Gerichten ausgetragen werden.
- 22 O 9966/03 , (betr.: Rechtsnormen: UWG § 4; StGB § 263) vom 17. Juni 2003: Das Bewerben eines SMS-Dienstes mit einer Zeitungsanzeige neben dem Bild einer attraktiven Frau ist unlauter gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 UWG und erfüllt darüber hinaus den Tatbestand des Betrugs gemäß StGB § 263. |br> Schaltet der Netzbetreiber hierauf die Mobilfunknummern ab, ist dies nicht durch eine einstweilige Verfügung angreifbar.
(Urteilstext bei jurathek.de)
- 4 HK O 9685/02, (betr.: e-Mail-Werbung) vom 28.11.2002: Die Aufforderung an Private durch das Versenden eines vorgegebenen E-Mail-Vordruckes weitere Kunden zu werben um hierfür eine Provision zu erhalten, verstößt unter den Gesichtspunkten der verdeckten Laienwerbung und progressiven Kundenwerbung gegen §1 UWG. Denn auf diese Weise werden die persönlichen Beziehungen des Werbers zu Dritten nutzbar gemacht, wobei über das pyramidenförmig aufgebaute Provisionssystem eine massenweise Zunahme an kommerzieller E-Mail-Werbung zu befürchten ist. Der Bereitsteller des E-Mail-Vordruckes haftet zumindest als Mitstörer.
(Quelle: WRP 2003 (905), MMR 2003 (758), haerting.de)
- 33 O 17030/02, (betr.: e-Mail-Werbung) vom 05.11.2002: Wer die Möglichkeit zum Versenden von E-Cards auf seiner Website einrichtet, haftet als Mitstörer für unerwünscht versandte E-Cards als Spamming. Ein vermutetes Einverständnis ist auf Grund der Art des Angebotes bei einem Rechtsanwalt nicht anzunehmen.
(zum Urteilstext bei jurpc.de (externe pdf-Datei))
LG Münster
- 12 O 160/03, (betr.: e-Mail-Werbung) vom 03.04.2003: Einstweilige Verfügung gegen Werbe-E-Mail ist unzulässig und unbegründet, da der Streitwert unter 5.000 € beträgt und der Absender bereits eine Unterlassungserklärung abgegeben hatte, die die Wiederholungsgefahr ausräumt.
(Quelle: haerting.de)
- 8 O 407/07, (betr.: Grenzen der Meinungsfreiheit in einem Internet-Forum) vom 17.01.2008: Aufhebung der einstweiligen Verfügung des Langerichts Münster und Abweisung des Antrags der Klägerin auf Erlass einer einstweiligen Verfügung. Die Klägering, ein Hersteller von Wasserbetten, war gegen Äußerungen in einem Internetforum für Wasserbetten vorgegangen.
Der Gewerbebetrieb muß sich einer Kritik seiner Leistung stellen (BGH GRUR 1976, 268, 270). Die Grenzen zulässiger Kritik können im Einzelfall sehr weit gezogen sein. Die Bedeutung des in Art. 5 Abs. I 2 GG gewährleisteten Grundrechts darf, auch bei abfälligen Wertungen gewerblicher Leistungen oder Vorgänge nicht zu gering eingeschätzt werden (BGH GRUR 1976, 268, 270). [...]
In der öffentlichen Auseinandersetzung ist auch Kritik hinzunehmen, die in überspitzter und polemischer Form geäußert wird (BVerfG NJW 1991, 95). Die Zulässigkeitsgrenze ist jedoch überschritten, wenn nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung des Betreffenden im Vordergrund stehe (BGH GRUR 1995, 270, 272).
zum Urteil
LG Nürnberg
- 1 HK O 9216/04, (betr.: e-Mail-Spam auf Empfehlung) vom 17.09.2004: Ein Versandhaus, das über seine Website die Besucher auffordert, an Freunde und Bekannte eine Produktempfehlung zu senden, handelt wettbewerbswidrig.
LG Potsdam
- 2 O 360/06, (betr.: Streitwert bei e-Mail-Werbung) vom 14.08.2006: Selbst nach einmaliger Belästigung durch eine unerwünschte Werbe-Email sieht das LG Potsdam den Streitwert von 4.000,00 € als angemessen an und verweist daher an das örtlich zuständige Amtsgericht Potsdam.
(Quelle: juristische-seiten.de (externer Link zur pdf-Datei))
- 52 O 67/07, (betr.: e-Mail-Werbung durch Affiliates) vom 12.12.2007: Eine unzumutbare Belästigung eines Marktteilnehmers i.S.d. § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG ist insbesondere dann gegeben, wenn eine Werbung unter Verwendung elektronischer Post erfolgt, ohne dass eine Einwilligung des Adressaten vorliegt. Eine Einwilligung in Werbung muss grundsätzlich für den konkreten Fall erteilt sein. Eine Generaleinwilligung gegenüber jedermann ist unwirksam. Der Merchant haftet für Rechtsverstöße seiner Affiliates. (Urteilstext bei jurablogs.com)
LG Rostock
- 1 S 49/03, (betr.: e-Mail-Werbung) 24.06.2003: Berufungsurteil zu 43 C 68/02 AG Rostock
Die programmseitige Sperrung einer eMail-Adresse ist durch einen Computerfachmann in einer Zeit von maximal zwei Arbeitsstunden umsetzbar.
(zum Urteilstext bei jurpc.de (externe pdf-Datei))
LG Stuttgart
- 17 O 490/06, (betr.:Wettbewerbswidrige Preiswerbung) 15.05.2007: noch nicht rechtskräftiges Urteil wegen wettbewerbswidriger Preiskennzeichnung sogenannter "Abofallen" im Internet.
(Artikel auf onlinekosten.de)
LG Traunstein
- 7 O 318/08,(betr.: Sorgfaltsanforderungen bei Kauf von Adressdaten) vom 20.05.2008: ein Adresskäufer darf sich nicht auf die Zusicherung des Verkäufers verlassen, dass sämtliche Daten rechtlich einwandfrei sind. Vielmehr trifft den Käufer eine eigene Prüf- und Kontrollpflicht.
Näheres auf der Webseite von Dr. Bahr.
- 2 HKO 3755/97, (betr.: e-Mail-Werbung) vom 18.12.1997: Wettbewerbswidrige "Junk-E-Mail".
(Quelle: K&R 1998 (117))
LG Wiesbaden
- 13 O 87/03, (betr.: Telefon-Werbung): Versicherungen dürfen ihre Verbraucher auch bei bestehender Geschäftsbeziehung nicht zu Zwecken der Werbung für neue Produkte/Verträge und/oder zur Erweiterung bestehender Verträge anrufen. (Der Link führt zum Berufungsurteil des OLG Frankfurt, 6 U 175/04)